Rechtsprechung
| BGH, 08.01.1992 - 5 StR 628/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schuldumfang - Menge der Betäubungsmittel - Feststellungen des Tatrichters - Entbehrlichkeit der Feststellungen - Strafschärfende Berücksichtigung - Bestimmung der Schuld
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Papierfundstellen
- NStZ 1992, 321
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 5 StR 628/91
Die Strafzumessung ist aber rechtsfehlerhaft, denn die Bestimmung des Schuldumfangs erfordert es grundsätzlich, daß entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Betäubungsmittels getroffen werden oder daß von der für den Angeklagten günstigsten Qualität ausgegangen wird, die nach den Umständen in Frage kommt (BGHSt 33, 8 (15);… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 1, 5; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 1; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Erwerb 1; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8). - BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91
Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund
Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 5 StR 628/91
Von genaueren Feststellungen darf nur abgesehen werden, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne solche Feststellungen entnehmen läßt und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Betäubungsmittelmenge das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (…BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Erwerb 1; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Schuldumfang 1; BGH, Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91). - BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87
Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht …
Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 5 StR 628/91
Der Schuldspruch ist dahingehend zu berichtigen, daß die tateinheitliche Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln entfällt, da der gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln gegenüber der verbotenen Einfuhr zurücktritt (BGHSt 25, 385 [BGH 16.01.1974 - 2 StR 514/73]; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 3).
- BGH, 18.06.1986 - 2 StR 201/86
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Der Begriff …
- BGH, 01.08.1990 - 2 StR 147/90
Betäubungsmittel - Selbständiges Handeltreiben - Darlehnsweise Hingabe - …
Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 5 StR 628/91
Die Feststellungen erlauben es nicht, den Schuldspruch auf ein tateinheitliches Handeltreiben umzustellen (zum Handeltreiben des Kuriers vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1, 13, 22). - BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73
Einfuhr - Durchfuhr - Cannabis - Rauschgift - Besitz von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 5 StR 628/91
Der Schuldspruch ist dahingehend zu berichtigen, daß die tateinheitliche Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln entfällt, da der gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln gegenüber der verbotenen Einfuhr zurücktritt (BGHSt 25, 385 [BGH 16.01.1974 - 2 StR 514/73];… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 3). - BGH, 14.09.1988 - 3 StR 333/88
Voraussetzungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 5 StR 628/91
Die Feststellungen erlauben es nicht, den Schuldspruch auf ein tateinheitliches Handeltreiben umzustellen (zum Handeltreiben des Kuriers vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1, 13, 22). - BGH, 04.07.1989 - 1 StR 214/89
Schätzung des Mindestgehalts an Heroinhydrochloridanteil (HHC) bei Fehlen einer …
Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 5 StR 628/91
Die Strafzumessung ist aber rechtsfehlerhaft, denn die Bestimmung des Schuldumfangs erfordert es grundsätzlich, daß entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Betäubungsmittels getroffen werden oder daß von der für den Angeklagten günstigsten Qualität ausgegangen wird, die nach den Umständen in Frage kommt (BGHSt 33, 8 (15); BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 1, 5; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 1; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Erwerb 1; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8). - BGH, 16.08.1989 - 3 StR 225/89
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs, …
Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 5 StR 628/91
Von genaueren Feststellungen darf nur abgesehen werden, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne solche Feststellungen entnehmen läßt und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Betäubungsmittelmenge das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Erwerb 1; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Schuldumfang 1; BGH, Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91). - BGH, 17.02.1987 - 5 StR 22/87
Erfordernis der Angabe von Mindestfeststellungen über den THC-Gehalt des vom …
Auszug aus BGH, 08.01.1992 - 5 StR 628/91
Die Strafzumessung ist aber rechtsfehlerhaft, denn die Bestimmung des Schuldumfangs erfordert es grundsätzlich, daß entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Betäubungsmittels getroffen werden oder daß von der für den Angeklagten günstigsten Qualität ausgegangen wird, die nach den Umständen in Frage kommt (BGHSt 33, 8 (15); BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 1, 5; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 1; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 1, 2; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Erwerb 1; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8).
- OLG Düsseldorf, 08.11.2000 - 2a Ss 272/00
Feststellung der Qualität des Betäubungsmittels
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt die Bestimmung des Schuldumfangs bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz grundsätzlich voraus, daß entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Betäubungsmittels getroffen oder daß von der für den Angeklagten günstigsten Qualität ausgegangen wird, die nach den Umständen in Frage kommt (BGH NJW 94, 1885f. sowie die Beschlüsse v. 29. Januar 1992 -5 StR 5/92-, 28. April 1994 -4 StR 185/94- und 8. Januar 1992 -5 StR 628/91-).Von genaueren Feststellungen darf nur dann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, daß eine genaue Angabe des Wirkstoffgehalts das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen kann (BGH NStZ 90, 395; Beschlüsse v. 29. Januar 1992 -5 StR 5/92- und 8. Januar 1992 -5 StR 628/91-).
Da unzulängliche Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des gehandelten Betäubungsmittels außerhalb der Bestimmung des Grenzwerts zur "nicht geringen Menge" nur den Rechtsfolgenausspruch, nicht aber bereits den Schuldspruch berühren (so die Rechtsprechung des BGH, vgl. NStZ-RR 96, 281; NStZ 96, 498f.; StV 94, 527; NJW 94, 1885f.; Beschlüsse v. 29. Januar 1992 -5 StR 5/92-, 28. April 1994 -4 StR 185/94-, 11. Februar 1992 -5 StR 18/92- und 8. Januar 1992 -5 StR 628/91 begegnet die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung in den Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG vorliegend keinen Bedenken.
- BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, …
Hinsichtlich der Eigenverbrauchsmenge tritt jedoch der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hinter der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 1992 - 5 StR 628/91, NStZ 1992, 320, 322; Beschluss vom 25. November 2009 ? 2 StR 344/09, NStZ-RR 2010, 119). - BGH, 29.01.1992 - 5 StR 5/92
Konkrete Feststellung der Qualität des Betäubungsmittels als Voraussetzung für …
Von genaueren Feststellungen darf nur abgesehen werden, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne solche Feststellungen entnehmen läßt und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Betäubungsmittelmenge das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (Senatsbeschluß vom 8. Januar 1992 - 5 StR 628/91 - BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Erwerb 1; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Schuldumfang 1; BGH, Urteil vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91).
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