Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1992 - 5 StR 645/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme eines minder schweren Fall des Tatoschlags bei verminderter Schuldfähigkeit
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.12.1989 - 2 StR 555/89
Strafschärfende Berücksichtigung direkten Tötungsvorsatzes
Auszug aus BGH, 21.12.1992 - 5 StR 645/92
Der Generalbundesanwalt hat im übrigen auf die Rechtsprechung hingewiesen, daß der direkte Tötungsvorsatz grundsätzlich nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3, 4). - BGH, 17.09.1990 - 3 StR 313/90
Strafschärfende Würdigung des Handelns des Angeklagten mit direktem Vorsatz und …
Auszug aus BGH, 21.12.1992 - 5 StR 645/92
Der Generalbundesanwalt hat im übrigen auf die Rechtsprechung hingewiesen, daß der direkte Tötungsvorsatz grundsätzlich nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3, 4). - BGH, 14.03.1985 - 1 StR 105/85
Berücksichtigung einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei der Prüfung von …
Auszug aus BGH, 21.12.1992 - 5 StR 645/92
Der in § 213 StGB bezeichnete Strafrahmen kommt nicht nur für Fälle in Betracht, die mit den Provokationsfällen der ersten Alternative dieser Vorschrift vergleichbar sind (BGH bei Holtz MDR 1976, 633; BGH NStZ 1985, 310).
- BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
Anordnung des Berufsverbots (Missbrauch des Berufs: nicht bereits, wenn …
Die Urteilsgründe lassen besorgen, dass das Landgericht die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderliche Prüfung, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1992 5 StR 645/92; Beschluss vom 14. März 1985 1 StR 105/85, NStZ 1985, 310 mwN; Beschluss vom 15. Januar 2002 1 StR 548/01, NStZ-RR 2002, 140), verfehlt hat. - BGH, 01.02.2023 - 4 StR 492/22
Strafzumessung (minder schwerer Fall: schwerer Bandendiebstahl, Gesamtwürdigung)
Durch das Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar ist somit auch die Wertung, welches Gewicht das Tatgericht bei Annahme oder Verneinung eines minder schweren Falles im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1992 - 5 StR 645/92 Rn. 14) den einzelnen Milderungsgründen im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen beimisst (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 338/16 Rn. 8;… Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16 Rn. 32 mwN;… Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14 Rn. 14, NStZ-RR 2016, 110 mwN;… Beschluss vom 10. Januar 2006 - 4 StR 545/05 Rn. 6). - BGH, 15.01.2002 - 1 StR 548/01
Strafzumessung; Tateinheit (natürliche Handlungseinheit; Tatmehrheit; …
Entscheidend hierfür ist vielmehr, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des, Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGH, Beschluß vom 21. Dezember 1992 - 5 StR 645/92 - NStZ 1985, 310 m.w.N.).
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