Rechtsprechung
| BGH, 27.12.1974 - 5 StR 647/74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen fortgesetzten, teilweise gemeinschaftlichen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit Steuerhehlerei - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Fortsetzungszusammenhangs
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 27.12.1974 - 5 StR 647/74
Der allgemeine Entschluß, bei künftiger Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art auszuführen, reicht für die Annahme eines Gesamtvorsatzes nicht aus (BGHSt 12, 148, 155; 2, 163, 167). - BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58
Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit
Auszug aus BGH, 27.12.1974 - 5 StR 647/74
Der allgemeine Entschluß, bei künftiger Gelegenheit Straftaten gleicher oder ähnlicher Art auszuführen, reicht für die Annahme eines Gesamtvorsatzes nicht aus (BGHSt 12, 148, 155; 2, 163, 167). - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 27.12.1974 - 5 StR 647/74
Dieser muß sich darauf erstrecken, bei der geplanten Handlungsreihe einen von vornherein in seiner künftigen Gestaltung ungefähr vorgestellten Gesamterfolg nach und nach herbeizuführen (BGHSt 15, 266, 271; 1, 313, 315). - BGH, 07.12.1960 - 2 StR 508/60
Wahlfeststellung bei Diebstahl in Tateinheit mit weiteren Delikten
Auszug aus BGH, 27.12.1974 - 5 StR 647/74
Dieser muß sich darauf erstrecken, bei der geplanten Handlungsreihe einen von vornherein in seiner künftigen Gestaltung ungefähr vorgestellten Gesamterfolg nach und nach herbeizuführen (BGHSt 15, 266, 271; 1, 313, 315).
- BGH, 14.06.1977 - 1 StR 278/77
Übergehen eines Hilfsbeweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen - Gesamtvorsatz …
Von einem Gesamtvorsatz kann nur die Rede sein, wenn der Tatplan von vornherein oder in dem für die Einbeziehung weiterer Einzelakte in Betracht kommenden späteren Zeitpunkt (vgl. BGHSt 19, 323, 325; 21, 319, 322; 23, 33, 35) die Teile der vorgestellten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer Gestaltung und den Gesamterfolg umfaßt (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; BGH, Urteile vom 1. Dezember 1971 - 2 StR 423/71 - vom 22. Februar 1973 - 1 StR 398/72 - und vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76 - BGH, Beschl. vom 27. Dezember 1974 - 5 StR 647/74 - RGSt 75, 207, 209).Der allgemeine Entschluß, bei künftiger Gelegenheit (oder bei künftigem Bedarf) im wesentlichen gleichartige Straftaten öfter zu begehen, ist kein Gesamtvorsatz (BGHSt 2, 163, 167; 12, 148, 155; BGH, Beschl. vom 27. Dezember 1974 - 5 StR 647/74 - RGSt 75, 207, 209/210).
- BGH, 19.10.1976 - 1 StR 582/76
Fortgesetzte Untreue und fortgesetzte Urkundenfälschung - Vorliegen eines …
Der Vorsatz muß sich auf das zu verletzende Rechtsgut und seinen Träger, Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung erstrecken und den Gesamterfolg umfassen (RGSt 75, 207, 209; BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; BGH, Urteile vom 1. Dezember 1971 - 2 StR 423/71 - und vom 22. Februar 1973 - 1 StR 398/72 - BGH, Beschl. vom 27. Dezember 1974 - 5 StR 647/74).Der allgemeine Entschluß, bei künftiger Gelegenheit (oder bei künftigem Bedarf) im wesentlichen gleichartige Straftaten öfter zu begehen, ist kein Gesamtvorsatz (RGSt 75, 207, 209/210; BGHSt 2, 163, 167; 12, 148, 155; BGH, Beschl. vom 27. Dezember 1974 - 5 StR 647/74).
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