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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.1960 - 5 StR 658/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,6016
BGH, 15.03.1960 - 5 StR 658/59 (https://dejure.org/1960,6016)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1960 - 5 StR 658/59 (https://dejure.org/1960,6016)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1960 - 5 StR 658/59 (https://dejure.org/1960,6016)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - 5 StR 658/59
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der diese Auffassung in dem BGHSt 11, 213 ff abgedruckten Beschluß des Großen Senats für Strafsachen näher begründet hat.
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - 5 StR 658/59
    Denn nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 3, 368, 369 [BGH 09.01.1953 - 1 StR 623/52]/370) kann der Angeklagte die Gesetzwidrigkeit einer sich auf die Sachleitung beziehenden Anordnung des Vorsitzenden mit der Revision regelmäßig nicht geltend machen, wenn er oder der Verteidiger es - wie hier - unterlassen hat, nach § 238 Abs. 2 StPO die Entscheidung des Gerichts anzurufen.
  • BGH, 02.03.1988 - 2 StR 522/87

    Strafbarkeit wegen Betruges und wegen Urkundenvernichtung - Anforderungen an die …

    Das Unterbleiben der Vereidigung könnte daher mit der Revision nur gerügt werden, wenn der Beschwerdeführer die Anordnung des Vorsitzenden beanstandet und gemäß § 238 Abs. 2 StPO das Gericht angerufen hätte (BGH, Urteile vom 15. März 1960 - 5 StR 658/59, 16. November 1976 - 5 StR 480/76, 11. Januar 1977 - 5 StR 252-253/76 und 2. Juni 1977 - 4 StR 169/77; OLG Koblenz VRS 42, 29 f; OLG Hamburg MDR 1979, 74 [OLG Hamburg 26.07.1978 - 1 Ss 94/78];… Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. § 60 Rdn. 31;… KK-Pelchen, StPO 2. Aufl. § 60 Rdn. 37 und Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 60 Rdn. 55).
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