Rechtsprechung
| BGH, 23.04.1954 - 5 StR 68/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.04.1954 - 5 StR 68/54
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge nur dann unerreichbar, wenn er auch nicht im Wege der Rechtshilfe vernommen werden kann (3 StR 118/52 vom 19.12.1952). - BGH, 25.06.1953 - 4 StR 108/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.04.1954 - 5 StR 68/54
Der Rechtsverkehr mit dem Ausland ist, auch soweit vertragliche Regelungen suspendiert sind, seit längerem auf vertragloser Grundlage wieder in Gang gekommen (4 StR 108/53 vom 25.6.1953 = NJW 1953, 1522). - BGH, 29.05.1953 - 2 StR 164/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.04.1954 - 5 StR 68/54
Daß seine Vernehmung möglicherweise im Ausland durchgeführt werden müßte, macht ihn nicht unerreichbar (2 StR 164/53 vom 29.5.1953).
- BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62
Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu …
Auch aus diesem Grunde durfte das Schwurgericht den Zeugen als unerreichbares Beweismittel ansehen (BGH NJW 1953, 1522 Nr. 22; BGHSt 13, 300; ferner Urteile des Bundesgerichtshofs vom 19. Februar 1953 - 3 StR 196/52, vom 18. Juni 1953 - 4 StR 145/52, vom 23. April 1954 - 5 StR 68/54 und vom 8. Juli 1954 - 3 StR 755/53).
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