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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.1994 - 5 StR 708/93, alt: 5 StR 266/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10195
BGH, 15.03.1994 - 5 StR 708/93, alt: 5 StR 266/92 (https://dejure.org/1994,10195)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1994 - 5 StR 708/93, alt: 5 StR 266/92 (https://dejure.org/1994,10195)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1994 - 5 StR 708/93, alt: 5 StR 266/92 (https://dejure.org/1994,10195)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    "Erforderlichkeit" einer Verteidigungshandlung i.S.d. Notwehr und entsprechende Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen - Zulässigkeit des Einsatz eines lebensgefährlichen Werkzeugs gegen unbewaffnet vorgehende Gegner i.R.d. Notwehr

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 15.03.1994 - 5 StR 708/93
    Gegen unbewaffnet vorgehende Gegner kann der Einsatz eines lebensgefährlichen Werkzeugs nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen; er kann nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146 [BGH 15.05.1975 - 4 StR 71/75];… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 6 und Verhältnismäßigkeit 2 = Senatsurteil in vorliegender Sache vom 25. August 1992).
  • BGH, 08.05.1990 - 5 StR 106/90

    Vorliegen eines Verteidigungswillen - Notwehr bei einverständlicher Prügelei

    Auszug aus BGH, 15.03.1994 - 5 StR 708/93
    Gegen unbewaffnet vorgehende Gegner kann der Einsatz eines lebensgefährlichen Werkzeugs nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen; er kann nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146 [BGH 15.05.1975 - 4 StR 71/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 6 und Verhältnismäßigkeit 2 = Senatsurteil in vorliegender Sache vom 25. August 1992).
  • BGH, 25.08.1992 - 5 StR 266/92

    Voraussetzungen der Notwehr - Voraussetzungen für eine Entschuldigung nach § 33 …

    Auszug aus BGH, 15.03.1994 - 5 StR 708/93
    Deshalb ist es, wenn dem Angreifer die Existenz der lebensgefährlichen Waffe bis dahin unbekannt war, je nach Kampfläge vom Verteidiger regelmäßig zu verlangen, daß er die Verwendung der Waffe androht, ehe er sie lebensgefährlich einsetzt (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verhältnismäßigkeit 2 m.N.).
  • BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87

    Vorliegen einer Notwehrlage bei Unsicherheit hinsichtlich Art und Ausmaß des …

    Auszug aus BGH, 15.03.1994 - 5 StR 708/93
    sich gegenüber dem Angeklagten verhielten, unmittelbar bevor dieser das Messer einsetzte, und welche Handlungen von ihnen im Fall der Untätigkeit des Angeklagten zu erwarten waren (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 2).
  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 309/94

    Notwehr - Zulässiges Verteidigungsmittel - Gefahrbeseitigung

    b) Allerdings kann gegen einen unbewaffnet vorgehenden Gegner der Einsatz eines lebensgefährlichen Werkzeugs nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen und nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 6 und Verhältnismäßigkeit 2; BGH Urteil vom 15. März 1994 - 5 StR 708/93 -).
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