Rechtsprechung
| BGH, 04.02.1969 - 5 StR 711/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablehnung von Richtern auf Grund einer Besorgnis der Befangenheit - Vorwurf der Verzögerung eines Verfahrens - Diebstahl an Geld aus aufgebrochenen Spielautomaten - Voraussetzungen der Gewahrsamsbegründung
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Der 5. Senat selbst hat später diese Entscheidung als einen besonders gelagerten Fall behandelt, der einer Verallgemeinerung nicht zugänglich ist, und hat bei einem fast gleichen Sachverhalt ebenfalls Vollendung angenommen (Urteil vom 4. Februar 1969 - 5 StR 711/68 - bei Dallinger MDR 1969, 359). - BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74
Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB: …
Wie auch die Revision nicht verkennt, setzt die Wegnahme nicht voraus, daß der Täter endgültigen und gesicherten Gewahrsam erlangt (BGH vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - bei Dallinger, MDR 1967, 896; BGH vom 4. Februar 1969 - 5 StR 711/68 - und vom 23. Januar 1968 - 1 StR 577/67 -, beide bei Dallinger, MDR 1969, 359; BGHSt 16, 271, 275; 23, 254). - BGH, 13.12.1973 - 4 StR 561/73
Nichtvereidigung eines Zeugen - Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls - …
Damit hatte er aber nach der Rechtsprechung des BGH nicht nur, wie die Strafkammer meint, den fremden Gewahrsam gebrochen, sondern auch den Gewahrsam zumindest an dem bereits versteckten Geld begründet, bevor es zum Kampf mit Pelz kam (vgl. Urteil vom 18. September 1957 - 2 StR 297/57 - BGHSt 16, 271; 17, 205, 206;… GA 1969, 91; Urteile vom 26. Mai 1964 - 1 StR 108/64 - vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - vom 4. Februar 1969 - 5 StR 711/68 - und vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70 -).
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