Rechtsprechung
| BGH, 23.02.1954 - 5 StR 722/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1954, 931
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57
Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei ist zulässig
Demgemäß hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Wahlfeststellung zwischen diesen beiden Straftaten schon in mehreren Entscheidungen gebilligt (5 StR 722/53 vom 23. Februar 1954 - NJW 1954, 931 Nr. 21 unter 2d; 5 StR 370/54 vom 7. September 1954) und in seiner Entscheidung 5 StR 623/55 vom 14. Februar 1956 ihre Zulässigkeit "unter bestimmten Voraussetzungen", allerdings ohne nähere Begründung, ausdrücklich anerkannt. - BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54
Rechtsmittel
Ist nach Ausschöpfung aller Erkenntnismittel eine eindeutige Feststellung nicht möglich, hat das Gericht aber die Überzeugung gewonnen, der Angeklagte könne nur entweder die Sache gestohlen oder sich als Hehler mit ihr befasst haben, so ist eine Wahlfeststellung zulässig und geboten (RGSt 68, 257; OGHSt 2, 89; BGHSt 1, 127; 302; 5 StR 722/53 vom 23.2.1954). - BGH, 31.01.1961 - 5 StR 565/60
Rechtsmittel
Dies kommt vor allem dann in Betracht, wenn jemand - wie auch hier - im Besitz von Sachen betroffen wird, die aus einem Diebstahl herrühren, wenn in einem solchen Falle nach der Überzeugung des Gerichts für den Fall, daß der Angeklagte den Diebstahl nicht selbst begangen haben sollte, seine Darstellung richtig sein muß, aus der sich der Tatbestand der Hehlerei ergeben würde, kann es bei einer Wahlfeststellung (anders als bei einer eindeutigen) Angaben des Angeklagten der Verurteilung zugrunde legen, die es nur für nicht widerlegt erachtet (BGH NJW 1954, 931 f).
- BGH, 05.06.1962 - 1 StR 165/62
Rechtsmittel
Es empfiehlt sich aber, bei einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei, wie sie hier in Wirklichkeit getroffen ist, mit Rücksicht auf die Rückfallvoraussetzungen in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen, daß es sich um eine Wahlfeststellung handelt (BGH NJW 1952, 214 und BGH Urt. v. 23. Februar 1954 - 5 StR 722/53 und v. 11. Mai 1954 - 5 StR 205/54). - BGH, 15.11.1961 - 2 StR 496/61
Rechtsmittel
Für die Frage der Überzeugungsbildung bei Wahlfeststellungen kann auf BGH NJW 1954, 931 Nr. 21 und BGHSt 12, 386 verwiesen werden. - BGH, 11.12.1956 - 5 StR 437/56
Rechtsmittel
Ob der Angeklagte aber andere Sachen von Rudi erworben hatte, mußte die Strafkammer eindeutig feststellen, wenn sie daraus Schlüsse auf seine Kenntnis von der Persönlichkeit des Rudi und damit auf seinen Hehlereivorsatz ziehen wollte (vgl BGH NJW 1954, 931). - BGH, 11.05.1954 - 5 StR 205/54
Rechtsmittel
Wie der Senat in seinem Urteil 5 StR 722/53 vom 23.2.1954 unter Hinweis auf BGH NJW 1952, 114 bereits ausgeführt hat, empfiehlt es sich aber, bei einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei mit Rücksicht auf die Rückfallbestimmungen im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen, daß es sich um eine Wahlfeststellung handelt. - BGH, 24.11.1959 - 5 StR 479/59
Rechtsmittel
Gegen diese Regeln, die der Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Februar 1954 - 5 StR 722/53 -, abgedruckt NJW 1954, 931 f, dargelegt hat, hat die Strafkammer verstoßen.
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