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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,7355
BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77 (https://dejure.org/1977,7355)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1977 - 5 StR 723/77 (https://dejure.org/1977,7355)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1977 - 5 StR 723/77 (https://dejure.org/1977,7355)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung aufgrund Notwehr - Vorliegen eines Verteidigungswillens bei Vorhandensein weiterer Beweggründe neben der Verhinderung einer Rechtsgutverletzung - Erforderlichkeit des Einstechens mit einer Haushaltsschere als Verteidigungsmittel - Irrtum über einen ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß, …

    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77
    Dieser Wille wird aber nicht dadurch ausgeschlossen, daß neben dem Zweck, der Rechtsgutverletzung entgegenzutreten, Beweggründe anderer Art (wie Haß, Zorn, Wut oder das Streben nach Rache) eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Angriffsabwehr nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGHSt 3, 194, 198; BGH bei Dallinger in MDR 1972, 16; BGH Urteil vom 16. November 1976 - 1 StR 627/76 -).

    Er schließt den Vorsatz aus und kann bei etwaiger Vermeidbarkeit nur zur Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung führen (BGHSt 3, 194, 196); Strafantrag ist gestellt (Bd. I Bl. 55 ff, 60 d.A.).

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 552/51
    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77
    Zwar trifft es zu, daß Notwehr nicht in Betracht kommt, wenn der Täter nicht mit Verteidigungswillen handelt (BGHSt 2, 111, 114; BGH bei Dallinger in MDR 1954, 335).
  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 157/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77
    Das Verteidigungsmittel darf gewählt werden, das die Gewißheit einer sofortigen und endgültigen Beseitigung der Gefahr gewährt (BGH in GA 1956, 49/50; 1969, 23/24); auf einen Zweikampf mit Ungewissem Ausgang und möglichen, wenn auch normalerweise nicht schweren Körperverletzungen braucht der Verteidiger sich nicht einzulassen (BGH Beschluß vom 14. August 1975 - 4 StR 393/75 -).
  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 627/76

    Bedeutung des Verteidigungswillens im Rahmen der Notwehr - Wirkungen des …

    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77
    Dieser Wille wird aber nicht dadurch ausgeschlossen, daß neben dem Zweck, der Rechtsgutverletzung entgegenzutreten, Beweggründe anderer Art (wie Haß, Zorn, Wut oder das Streben nach Rache) eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Angriffsabwehr nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGHSt 3, 194, 198; BGH bei Dallinger in MDR 1972, 16; BGH Urteil vom 16. November 1976 - 1 StR 627/76 -).
  • BGH, 25.01.1972 - 1 StR 628/71

    Beurteilung der Notwendigkeit eines Verteidigungsmittels nach "Kampflage" - …

    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77
    Ein Irrtum darüber, daß auch ein weniger gefährliches Mittel genügt hätte, ist ein Irrtum über einen Tatumstand i.S. des § 16 Abs. 1 StGB (…BGH in GA 1969, 23, 24; BGH Urteil vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71 -).
  • BGH, 06.07.1971 - 1 StR 76/71

    "Erforderlichkeit" eines Notwehrmittels zur Abwehr eines Angriffs bei …

    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77
    Stärke und Hartnäckigkeit des Angriffs, die zur Verfügung stehenden Abwehrmittel und das Maß der Verteidigung, das aufgewandt werden muß, bestimmen die Art der Abwehr (BGH Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71 -).
  • BGH, 14.08.1975 - 4 StR 393/75

    Prüfung einer Notwehrlage bei einer Körperverletzung - Bestehen von Notwehr bei …

    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77
    Das Verteidigungsmittel darf gewählt werden, das die Gewißheit einer sofortigen und endgültigen Beseitigung der Gefahr gewährt (…BGH in GA 1956, 49/50; 1969, 23/24); auf einen Zweikampf mit Ungewissem Ausgang und möglichen, wenn auch normalerweise nicht schweren Körperverletzungen braucht der Verteidiger sich nicht einzulassen (BGH Beschluß vom 14. August 1975 - 4 StR 393/75 -).
  • BGH, 26.10.1976 - 5 StR 571/76

    Fahrlässiges Überschreiten der Grenzen der Notwehr - Notwendigkeit des vorherigen …

    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77
    Neben den dort genannten Affektzuständen können auch andere hinzutreten (BGH Urteil vom 26. Oktober 1976 - 5 StR 571/76 -); auf einen mitwirkenden Ausbruch von Zorn oder Wut kommt es nicht an (…BGHSt 3, a.a.O. S. 198).
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des …

    Daraus ist indessen, zumal sich alles "in Sekundenschnelle" (UA S. 5) zugetragen hat, nicht zu entnehmen, daß der Angriff des S. zu diesem Zeitpunkt bereits endgültig abgeschlagen und der Angeklagte sich dessen bewußt war (vgl. BGH, Beschluß vom 6.12.1977 - 5 StR 723/77).
  • BGH, 04.09.1979 - 5 StR 461/79

    Andere Beweggründe neben Verteidigungswillen im Rahmen vermeintlicher Notwehr

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Verteidigungswille nicht dadurch ausgeschlossen, daß neben dem Zweck, der Rechtsgutverletzung entgegenzutreten, Beweggründe anderer Art (wie Haß, Zorn, Wut oder das Streben nach Rache) eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Angriffsabwehr nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGHSt 3, 194, 198, BGH bei Dallinger MDR 1972, 16; Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 246/77 -;Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 723/77 - Urteil vom 6. März 1979 - 5 StR 33/79 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 634).
  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82

    Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer …

    Auf einen Kampf mit Ungewissem Ausgang und möglichen, wenn auch normalerweise nicht schweren Körperverletzungen braucht der Verteidiger sich nicht einzulassen (BGH, Beschluß vom 14. August 1975 - 4 StR 393/75; Beschluß vom 16. Dezember 1977 - 5 StR 723/77).
  • BGH, 01.03.1989 - 3 StR 11/89

    Vorliegen einer noch nicht beendeten Notwehrlage - Voraussetzung für die Annahme …

    Die Privilegierung entfällt auch nicht schon dadurch, daß das Verhalten des Täters vom Zorn auf den Angreifer mit bestimmt worden ist, solange der Verteidigungswille daneben nicht ganz zurücktritt (BGHSt 3, 294 [BGH 04.11.1952 - 1 StR 441/52]; BGH bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 723/77).
  • BGH, 18.03.1981 - 2 StR 686/80

    Unterschiede zwischen einem Tatbestandsirrtum und einem Verbotsirrtum - …

    Vor allem ist darauf hinzuweisen, daß der Bundesgerichtshof auch nach der Neufassung der Vorschrift Über den (intensiven) Notwehrexzeß daran festgehalten hat, daß deren Anwendbarkeit nicht das Überwiegen eines der in § 33 StGB angeführten (asthenischen) Affekte voraussetzt (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1976 - 5 StR 571/76 - mit Fundnachweisen sowie Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 723/77 -).
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