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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1977 - 5 StR 725/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,5875
BGH, 13.12.1977 - 5 StR 725/77 (https://dejure.org/1977,5875)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1977 - 5 StR 725/77 (https://dejure.org/1977,5875)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 725/77 (https://dejure.org/1977,5875)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrages

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen …

    Auszug aus BGH, 13.12.1977 - 5 StR 725/77
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß für die Ablehnung eines Beweisantrages, weil die unter Beweis gestellte Tatsache für die Entscheidung ohne Bedeutung sei, die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts regelmäßig nicht genügt (BGHSt 2, 284, 286; BGH in NJW 1953, 35/36; BGH bei Dallinger in MDR 1970, 560).
  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52

    Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 13.12.1977 - 5 StR 725/77
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß für die Ablehnung eines Beweisantrages, weil die unter Beweis gestellte Tatsache für die Entscheidung ohne Bedeutung sei, die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts regelmäßig nicht genügt (BGHSt 2, 284, 286; BGH in NJW 1953, 35/36; BGH bei Dallinger in MDR 1970, 560).
  • BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache

    Das ist erforderlich, damit der Angeklagte und sein Verteidiger sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten können und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrages von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 725/77, mitgeteilt bei Spiegel in DAR 1978, 155).
  • BGH, 16.01.1979 - 5 StR 731/78

    Ablehnung eines Beweisantrags hinsichtlich der Vernehmung eines Zeugen auf Grund …

    Das ist erforderlich, damit der Angeklagte und sein Verteidiger sich auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage sachgemäß einrichten können und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter den Beweisantrag zu Recht abgelehnt hat der nicht (BGHSt 2, 284, 286 [BGH 22.04.1952 - 1 StR 96/52]; BGH NJW 1953, 35, 36 [BGH 21.10.1952 - 1 StR 287/52];… BGH GA 1957, 85; BGH Urteil vom 9. Februar 1977 - 3 StR 473/76 - undBeschluß vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 725/77 -, beide mitgeteilt von Spiegel in DAR 1978, 155).
  • BGH, 12.08.1986 - 5 StR 204/86

    Anforderungen an einen Beschluss über die Ablehnung eines Beweisantrages wegen …

    Das ist erforderlich, damit der Angeklagte und sein Verteidiger sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten können und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrages von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH Beschluß vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 725/77 - bei Spiegel in DAR 1978, 155; BGH NStZ 1981, 309 und 401).
  • BGH, 14.10.1980 - 1 StR 577/80

    Anforderungen an einen richterlichen Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein Beschluß, mit dem ein Beweisantrag abgelehnt wird, weil die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 244 Abs. 3 S. 2 StPO), erkennen lassen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache annimmt (BGHSt 2, 286; BGH NJW 49, 796; 1953, 35;… BGH GA 1957, 85; BGH bei Dallinger MDR 70, 560; BGH, Urteil vom 21. August 1975 - 4 StR 166/75 - Urteil vom 9. Februar 1977 - 3 StR 473/76 - Beschluß vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 725/77 - Beschluß vom 12. April 1978 - 2 StR 86/78 -).
  • BGH, 12.07.1979 - 3 StR 229/79

    Ablehnung offenkundig nicht ordnungsgemäß gestellter Beweisermittlungsanträge

    Dies ist ein Rechtsfehler (BGH, Urteil vom 9. Februar 1977 - 3 StR 473/76 m.w.N.), auf den es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings dann nicht ankommt, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1965 - 5 StR 223/65 - Beschluß vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 725/77 - Urteil vom 12. April 1978 - 2 StR 86/78 - Urteil vom 16. Januar 1979 - 5 StR 731/78).
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