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| BGH, 24.04.1996 - 5 StR 727/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92
Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung …
Auszug aus BGH, 24.04.1996 - 5 StR 727/95
Der Senat kann daher zuverlässig davon ausgehen, daß die in den von der Revision bezeichneten, im Selbstleseverfahren eingeführten Urkunden behandelte Thematik "Übertragung von B. auf einen anderen Projektträger" (und damit zugleich die Frage der weiteren Realisierung des Projekts) Gegenstand der Erörterung in der Hauptverhandlung gewesen ist und daß sich etwaige Widersprüche zwischen Feststellungen und Bekundungen des Zeugen Dr. N. einerseits und dem Inhalt dieser Urkunden andererseits aufgelöst haben können (vgl. BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 28).
- BGH, 11.09.2003 - 5 StR 524/02
Untreue (vollendete Nachteilszufügung: schadensgleiche Vermögensgefährdung; …
Soweit die Revision geltend macht, das Gericht habe sich im Urteil in Widerspruch zu erhobenen Urkundenbeweisen gesetzt, geht der Senat davon aus, daß das Landgericht die sachlichrechtlich fehlerfreie Beweiswürdigung aufgrund einer Gesamtschau der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise gewonnen hat und daß sich etwaige Widersprüche zwischen dem Inhalt der Urkunden einerseits und Feststellungen und Bekundungen des Zeugen Sc andererseits im Rahmen von dessen Vernehmung aufgelöst haben (…vgl. BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 28; BGH, Beschl. vom 24. April 1996 - 5 StR 727/95; Schäfer StV 1995, 147, 157). - BGH, 19.10.1999 - 5 StR 442/99
Aufklärungspflicht; Untersuchungsgrundsatz; Beweiswürdigung; Inbegriff der …
Diese Argumentation läuft auf eine unzulässige Rüge der Aktenwidrigkeit hinaus (BGH NStZ 1992, 506; NStZ 1992, 599; NStZ 1995, 27; NStZ 1997, 450; NStZ-RR 1998, 17; BGH, Urteil vom 3. November 1994 - 1 StR 470/94 - Beschlüsse vom 24. April 1996 - 5 StR 727/95 -und vom 7. Oktober 1998 - 1 StR 287/98 -).
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