Rechtsprechung
| BGH, 23.03.1971 - 5 StR 73/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls und wegen Diebstahls - Aussetzung einer Strafe zur Bewährung
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72
Aussetzung höherer Jugendstrafe
Rn. 7 4. Einige der von der Jugendkammer festgestellten und als besondere Umstände in der Persönlichkeit des Angeklagten gewerteten Besonderheiten, wie namentlich dessen Übermüdung und Gereiztheit sowie seine verminderte Zurechnungsfähigkeit durch den genossenen Alkohol, haben das Gesicht der Tat selbst wesentlich mitgeprägt, sind also auch als "Umstände in der Tat" anzusehen (vgl. BGH Urt. vom 23. März 1971 - 5 StR 73/71;… Urt. vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71). - BGH, 06.06.1979 - 2 StR 155/79
Berücksichtigung der Drogenabhängigkeit eines Angeklagten bei Beurteilung der …
Ein solcher Zustand kann ein besonderer Umstand sowohl "in der Tat" als auch "in der Persönlichkeit" des Täters sein (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1971 - 5 StR 73/71 -). - BGH, 29.02.1972 - 1 StR 526/71
Strafaussetzung zur Bewährung bei Entstehung der Tat aus einer emotionell …
Jedoch gehören zur Tat auch die inneren Vorgänge in den Angeklagten bei der Tatausführung (BGH, Urteil vom 23. März 1971 - 5 StR 73/71).
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