Rechtsprechung
| BGH, 05.03.1953 - 5 StR 734/52 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 94
- NJW 1953, 870
- MDR 1953, 437
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.10.1951 - I ZR 74/50
Patentvergleich und Dekartellisierung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 07.11.1931 - V 106/31
Theaterkritiker - § 826 BGB, (hier kein) Kontrahierungszwang
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - DOG, 28.09.1950 - I S 24/50 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.04.1956 - 1 StR 526/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.09.1954 - 4 StR 451/53
Rechtsmittel
Ob ein Preis unangemessen ist, hängt daher von einer besonderen, nach den Grundsätzen des § 19 Abs. 2 WiStG a.F. im Einzelfall vorzunehmenden Prüfung ab, die nicht darauf beschränkt werden darf, ob Höchstpreise überschritten worden sind (vgl. BGHSt 4, 94, 100).Bei einem solchen Vorgehen wird gerade den für die Bestimmung des angemessenen Preises gemäss § 19 Abs. 2 WiStG a.F. massgebenden Gesichtspunkten, die auf die Umstände des Einzelfalles abstellen, nicht Rechnung getragen (BGHSt 4, 94, 100, 263).
- BGH, 01.04.1954 - 4 StR 524/53 Ob ein Preis unangemessen ist, hängt daher von einer besonderen, nach den Grundsätzen des § 19 Abs. 2 WiStG im Einzelfall vorzunehmenden Prüfung ab, die nicht darauf beschränkt werden darf, ob Höchstpreise überschritten worden sind (vgl. BGHSt 4, 94, 100).
Bei einem solchen Vorgehen wird gerade den für die Bestimmung des angemessenen Preises gemäß § 19 Abs. 2 WiStG maßgebenden Gesichtspunkten, die auf die Umstände des Einzelfalles abstellen, nicht Rechnung getragen (BGHSt 4, 94, 100, 263).
- BGH, 18.11.1971 - 4 StR 368/71
Tatbestandsvoraussetzungen einer schweren räuberischen Erpressung - Der Begriff …
Glaubt der Täter, er habe ein - in Wirklichkeit nicht bestehendes - Recht auf die erstrebte Bereicherung, so handelt er in einem seinen Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (vgl. BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]; BGHSt 4, 103, 107 [BGH 05.03.1953 - 5 StR 734/52]; BGH Urteile vom 20. Februar 1963 - 2 StR 22/63 -, vom 30. Juni 1967 - 4 StR 163/67 - und vom 29. September 1967 - 5 StR 430/67). - BGH, 24.11.1955 - 5 StR 311/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 16.03.1954 - I ZR 179/52
Auschließlichkeitsvereinbarung
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, sind die Dekartellierungsgesetze auch auf Genossenschaften anwendbar (BGHSt 4, 94 und das ebenfalls zum Abdruck bestimmte Urteil vom 15. Dezember 1953 - 5 StR 238/53 -, NJW 1954, 320; ebenso für das Verhältnis von Genossenschaftsgesetz und Verordnung gegen Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen vom 2. November 1923 - Kartellverordnung - RGZ 151, 139). - BGH, 20.02.1963 - 2 StR 22/63
Rechtsmittel
Er handelte vielmehr in einem Tatbestandsirrtum, und zwar unabhängig davon, ob er aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen die Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils, den er erlangen wollte, verkannte (BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]; 4, 105) [BGH 05.03.1953 - 5 StR 734/52]. - BGH, 23.09.1955 - 5 StR 110/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 07.11.1956 - V ZR 39/56
Rechtsmittel
Daß dieses Gesetz in Deutschland noch gilt, hat das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum angenommen (BGH Urteil vom 10. April 1956, 1 StR 526/55; BGHZ 19, 72 [76]); ferner, daß es auch in solche Rechtsverhältnisse eingreift, die bereits bei seinem Inkrafttreten - 12. Februar 1947 - bestanden haben (BGH NJW 1952, 344; BGHZ 16, 296 [301]); sowie schließlich, daß seiner Anwendung auf Genossenschaften nichts im Wege steht (BGHSt 4, 94 [97]; 5, 218 [220 f]; BGHZ 13, 33 [BGH 16.03.1954 - I ZR 179/52] [39]). - BGH, 14.11.1960 - 2 StR 477/60
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
Nimmt daher der Täter irrtümlich an, er oder der Dritte habe auf diese Bereicherung einen Rechtsanspruch, handelt er im Tatbestandsirrtum; hierbei ist es ohne Bedeutung, ob er aus tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils verkennt (BGHSt 3, 99, 101, 110, 123 [BGH 10.07.1952 - 5 StR 358/52]; 4, 105) [BGH 05.03.1953 - 5 StR 734/52]. - BGH, 15.12.1953 - 5 StR 238/53
- BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55
Rechtsmittel
- BGH, 11.06.1953 - 5 StR 221/52
- BGH, 01.02.1955 - 1 StR 565/54
Rechtsmittel
- BGH, 14.10.1954 - 4 StR 22/54
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- BGH, 07.10.1954 - 4 StR 294/54
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- BGH, 28.05.1953 - 4 StR 124/53
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