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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2935
BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92 (https://dejure.org/1992,2935)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1992 - 5 StR 75/92 (https://dejure.org/1992,2935)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 5 StR 75/92 (https://dejure.org/1992,2935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Betrug duch Täuschung über die tatsächlichen Voraussetzungen für die Kostenentscheidung - Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Abschluss eines Werkvertrages mit einem Unternehmen welches später eine Steuerhinterziehung begeht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 370 Abs. 1
    Steuerhinterziehung; Bauherrenpflicht zur Abführung der Lohnsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 498
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.04.1988 - 3 StR 33/88

    Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung - Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung - …

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92
    Anders als in dem der Entscheidung BGHR AO § 370 Abs. 1 Beihilfe 1 = BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3 (= BGH bei Holtz MDR 1988, 818 = wistra 1988, 261) zugrundeliegenden Fall diente hier die Tätigkeit des Werkunternehmers nicht ausschließlich dem Ziel, eine Steuerhinterziehung vorzubereiten.
  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 744/81

    Überlassung von (ausländischen) Arbeitnehmern ohne die erforderliche Erlaubnis - …

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92
    Der Bundesgerichtshof hat - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - in vergleichbaren Fällen eine Beihilfe zu Steuerhinterziehungen noch nicht erwogen (siehe BGH MDR 1980, 950; 1981, 863; NJW 1982, 1952).
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 784/80

    Ausübung der Prostitution - Einbehaltung von Lohnsteuerbeträgen - Abführung - …

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92
    Der Bundesgerichtshof hat - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - in vergleichbaren Fällen eine Beihilfe zu Steuerhinterziehungen noch nicht erwogen (siehe BGH MDR 1980, 950; 1981, 863; NJW 1982, 1952).
  • BGH, 18.07.1980 - 2 StR 348/80

    Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des Einkommen- (Lohn-) Steuerrechts - …

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92
    Der Bundesgerichtshof hat - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - in vergleichbaren Fällen eine Beihilfe zu Steuerhinterziehungen noch nicht erwogen (siehe BGH MDR 1980, 950; 1981, 863; NJW 1982, 1952).
  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96

    Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung …

    Aus der Entgegennahme und Begleichung einer Rechnung mit dem Briefkopf einer anderen Firma als der seiner Vertragspartnerin kann nicht auf eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung geschlossen werden (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Beihilfe 1, 3).
  • BGH, 16.07.2025 - 4 StR 482/24

    Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Rn. 21 In Erwägung dessen liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine strafbare Beihilfehandlung trotz erkennbarer Tatgeneigtheit des Haupttäters nicht vor, wenn ein Werkvertrag in Kenntnis einer zukünftigen Umsatzsteuerhinterziehung des Werkunternehmers abgeschlossen wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1992 - 5 StR 75/92, BGHR AO § 370 Abs. 1 Beihilfe 3) oder ein Arbeitnehmer beim Umsatz eines Unternehmens in Kenntnis einer nachfolgenden Umsatzsteuerhinterziehung mitwirkt (vgl. BGH…, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22), es sei denn, das ganze Unternehmen, an dem ein Helfer mitwirkt, zielt ausschließlich darauf ab, einen Gewinn durch Steuerhinterziehung zu erreichen (vgl. BGH…, Urteil vom 13. April 1988 - 3 StR 33/88, BGHR AO § 370 Abs. 1 Beihilfe 1).
  • BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92

    Fortgesetzte Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Strafbarkeit von indirekten …

    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar zu entnehmen, daß nicht jedes denkbare Verhalten, das sich fördernd für die Steuerhinterziehung eines anderen auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1992 - 5 StR 75/92 -), als Beihilfe zur Steuerhinterziehung zurechenbar ist.
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