Rechtsprechung
| BGH, 10.01.1978 - 5 StR 771/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme eines besonders schweren Falls bei Vorliegen der Tathandlung des "Handeltreibens"
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 10.01.1978 - 5 StR 771/77
Dazu ist lediglich zu bemerken, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei der Tathandlung des "Handeltreibens" ein besonders schwerer Fall des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG angenommen werden kann, wenn der Täter sich im Rahmen dieser Tathandlung im Besitz des Betäubungsmittels (unselbständiger Teilakt des Handeltreibens) befunden hat (BGHSt 25, 290, 291, 293; BGH 5 StR 120/77 vom 18.3.1977). - BGH, 18.03.1977 - 5 StR 120/77
Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelrechts - …
Auszug aus BGH, 10.01.1978 - 5 StR 771/77
Dazu ist lediglich zu bemerken, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei der Tathandlung des "Handeltreibens" ein besonders schwerer Fall des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG angenommen werden kann, wenn der Täter sich im Rahmen dieser Tathandlung im Besitz des Betäubungsmittels (unselbständiger Teilakt des Handeltreibens) befunden hat (BGHSt 25, 290, 291, 293; BGH 5 StR 120/77 vom 18.3.1977).
- BGH, 04.12.1980 - 4 StR 581/80
Unerlaubtes Handelteiben mit Betäubungsmitteln durch deren gewinnbringende …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist vielmehr, wenn diese Voraussetzungen vorliegen, auch bei der Tathandlung des Handeltreibens ein besonders schwerer Fall anzunehmen (vgl. BGHSt 25, 290; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1978 - 5 StR 771/77).
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