Rechtsprechung
| BGH, 25.06.1953 - 5 StR 773/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 1923
- MDR 1954, 53
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56
Anwendbarkeit des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO bei drohender erheblicher …
Die ihm von der Dirne gemachten Zuwendungen zur Gewinnung oder Verbesserung seines Lebensunterhalts müssen den eigentlichen Zweck der Verbindung darstellen, mag er auch daneben Liebesbeziehungen pflegen (RG HRR 1939 Nr. 980; BGH 5 StR 773/52 vom 25. Juni 1953 = NJW 1953, 1923 Nr. 23). - BGH, 24.06.1960 - 4 StR 206/60 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.07.1967 - 4 StR 271/67
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Die bisherigen Feststellungen lassen nicht genügend erkennen, daß gerade das unzüchtige Gewerbe der Zeugin den Angeklagten bestimmt hat zu ihr zu halten, daß er diesen Erwerb schmarotzerhaft ausnutzte und daß beide gerade daran interessiert waren (BGHSt 4, 316, BGH NJW 53, 1923; 54, 1294).
- BGH, 22.03.1963 - 4 StR 52/63
Zuhälterei bei Beziehung des Lebensunterhalts durch Ausbeutung des unsittlichen …
Ein Mann, dessen Verbindung mit einer Dirne sich etwa wesentlich nur als geschlechtliche Beziehung darstellt, begeht keine Zuhälterei, wenn die Zuwendungen an ihn nicht der eigentliche Inhalt der Verbindung sind (BGH NJW 53, 1923 Nr. 23; BGH LM § 181 a Nr. 5). - BGH, 19.06.1957 - 4 StR 217/57
Rechtsmittel
Der Angeklagte ist der Auffassung, daß zwischen ihm und der Zeugin S. ein Liebesverhältnis bestanden habe und daher eine ausbeuterische Zuhälterei nicht vorliege, Ersichtlich will er sich hierbei auf die vom Bundesgerichtshof insbesondere in den Entscheidungen 5 StR 773/52 vom 25.6.1953, NJW 1953, 1929, und 3 StR 748/53 vom 24.6.1954, NJW 1954, 1294, entwickelten Grundsätze berufen. - BGH, 22.04.1964 - 2 StR 106/64
Rechtsmittel
Zum Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei gehört es, daß die schmarotzerhafte Ausbeutung des unsittlichen Erwerbs einer Frau den eigentlichen Inhalt und Zweck der Verbindung des Mannes mit ihr bildet (BGH NJW 1953, 1923; 1954, 1294). - BGH, 28.08.1959 - 5 StR 298/59
Rechtsmittel
Erforderlich und genügend ist, soweit es sich um die kupplerische Zuhälterei handelt, eine persönliche, auf gewisse Dauer berechnete Beziehung des Mannes zu einer bestimmten Frau, aus der erkennbar wird, daß er in ihrem unzüchtigen Gewerbe zu ihr hält (vgl. BGH NJW 1953, 1923;… LK StGB 8. Aufl. § 181 a Anm. 1). - BGH, 26.09.1957 - 4 StR 381/57
Rechtsmittel
Ein Mann, dessen Verbindung mit einer Dirne sich wesentlich als ein zur Pflege geschlechtlicher Beziehungen begründetes Liebesverhältnis darstellt, begeht dann keine Zuhälterei, wenn die Zuwendungen an ihn sich nicht als der eigentliche Inhalt der Verbindung darstellen (BGH NJW 53, 1923; NJW 54, 1294). - BGH, 20.07.1955 - 2 StR 121/55
Rechtsmittel
Dazu ist keine Hörigkeit des Mädchens und keine Geschlechtsgemeinschaft nötig, aber es muss eine Verbindung sein, die eine gewisse Abhängigkeit der Dirne ergibt und einen unmittelbaren persönlichen Einfluss des Mannes auf das Unzuchtsgewerbe (RGSt 63, 88; 72, 49; 72, 126; BGHSt 4, 316; BGH NJW 1953, 1923). - BGH, 26.10.1954 - 5 StR 477/54
Rechtsmittel
Die ihm von der Dirne gemachten Zuwendungen müssen sich als eigentlicher Zweck der Verbindung darstellen (vgl BGH NJW 1953, 1923).
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