Rechtsprechung
| BGH, 17.01.1978 - 5 StR 801/77, alt 5 StR 269/76 |
Zitiervorschläge
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77, alt 5 StR 269/76 (https://dejure.org/1978,10361)
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtanrechnung einer Untersuchungshaft auf eine Strafe wegen Bestimmung von Zeugen zur Tätigung falscher Aussagen
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.03.2026 - 6 StR 359/25
Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen Untreue rechtskräftig
Rn. 14 e) In Betracht kommt daher jedes Verhalten des Täters, das nicht seiner Verteidigung dient und das entweder gerade auf die Verlängerung der Untersuchungshaft abzielt oder - wie hier - den Zweck verfolgt, das Verfahren aus anderen Gründen böswillig oder absichtlich zu verschleppen (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juni 1990 - 4 StR 122/90, NJW 1990, 2698, 2699; vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79; vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78; vom 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70, BGHSt 23, 307 f.; Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 227/19, NStZ-RR 2020, 135; vom 23. Februar 1999 - 4 StR 49/99, NStZ 1999, 347 f.; vom 14. Februar 1979 - 4 StR 34/79; vom 10. Januar 1979 - 4 StR 662/78; vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77). - BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79
Klaus Croissant
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt ein Verhalten voraus, das nicht der Verteidigung dient und darauf abzielt, die Haft zu verlängern oder den Zweck verfolgt, das Verfahren aus anderen Gründen zu verschleppen (BGHSt 23, 307, 308 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70]; Urteil vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78; Beschlüsse vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77 - und vom 10. Januar 1979 - 4 StR 662/78). - BGH, 10.01.1979 - 4 StR 662/78
Voraussetzungen für die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafe
"Eine Nichtanrechnung i.S. der genannten Vorschrift darf nur dann erfolgen, wenn der Angeklagte diesbezüglich eine Prozeßverschleppung beabsichtigt hat (vgl. BGHSt 23, 306, 307 [BGH 22.07.1970 - 3 StR 237/69] sowie BGH, Beschluß vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77 -). - BGH, 18.07.1978 - 5 StR 339/78
Voraussetzung der Kostentragungspflicht, insbesondere bei Verletzung von …
Maßgebend für die Frage, ob das Rechtsmittel im Ergebnis Erfolg gehabt hat (§ 473 Abs. 1 StPO), ist die abschließende Sachentscheidung (BGH Urteil vom 5. Februar 1963 - 5 StR 583/62; Beschluß vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77).
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