Rechtsprechung
| BGH, 19.03.2013 - 5 StR 81/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 357 S. 1
Verwerfung einer Revision als unbegründet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
Subsidiarität der Unterschlagung
Auszug aus BGH, 19.03.2013 - 5 StR 81/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. August 2012 wird nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass gemäß § 349 Abs. 4 StPO aus den insoweit zutreffenden Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 22. Februar 2013 die tateinheitliche Verurteilung wegen Unterschlagung entfällt (Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243).
- BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17
Unterschlagung (Konkurrenzen: Subsidiarität gegenüber Tötungsdelikten)
Dem schließt sich der Senat an (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 5 StR 81/13; Beschluss vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04).
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