Rechtsprechung
| BGH, 08.01.1983 - 5 StR 823/84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach einem Sexualdelikt - Zulässigkeit von Erwägungen zu den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs durch einen Tatrichter
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.05.1975 - 5 StR 115/75
Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei …
Auszug aus BGH, 08.01.1983 - 5 StR 823/84
Es ist anerkannt, daß es bei den Vorverurteilungen nach Nr. 1 dieser Vorschrift nicht auf die Höhe der Gesamtstrafe, sondern auf die der Einzelfreiheitsstrafen ankommt (BGHSt 24, 345; 26, 152, 153/154; BGH in NJW 1972, 1869 [BGH 30.05.1972 - 1 StR 117/72]).Sie lassen nämlich nicht erkennen, daß der Angeklagte wenigstens wegen einer der ihr zugrundeliegenden (und zwar Symptom-)Taten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte (BGHSt 26, 152); sie sprechen eher dagegen, weil die einbezogene Jugendstrafe von einem Jahr wegen mehrerer Taten verhängt (UA S. 5/7) und auch die Erhöhung dieser Jugendstrafe um ein weiteres Jahr durch insgesamt vier weitere Taten veranlaßt war (UA S. 10).
Nach den sinngemäß auch für die Anwendung des § 66 Abs. 2 StGB geltenden (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Februar 1976 - 3 StR 476/75 -) Grundsätzen von BGHSt 26, 152 wird der Tatrichter zu prüfen haben, ob der Angeklagte wenigstens wegen zwei der Taten aus der Verurteilung vom 3. Juni 1980 Jugendstrafe von Jeweils mindestens einem Jahr verwirkt hat.
- BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72
Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches …
Auszug aus BGH, 08.01.1983 - 5 StR 823/84
Es ist anerkannt, daß es bei den Vorverurteilungen nach Nr. 1 dieser Vorschrift nicht auf die Höhe der Gesamtstrafe, sondern auf die der Einzelfreiheitsstrafen ankommt (BGHSt 24, 345; 26, 152, 153/154; BGH in NJW 1972, 1869 [BGH 30.05.1972 - 1 StR 117/72]).Im übrigen handelt es sich insoweit - anders als nach Abs. 1 dieser Vorschrift - um eine Ermessensentscheidung des Tatrichters, die nicht durch die des Revisionsgerichts ersetzt werden kann (BGHSt 24, 345, 348).
- BGH, 28.10.1975 - 1 StR 501/75
Vergewaltigungen als Ausfluss eines Hanges - Entschluss zur operativen Entmannung …
Auszug aus BGH, 08.01.1983 - 5 StR 823/84
Für diese Ermessensentscheidung wird der vollständigkeitshalber auf BGH in NJW 1976, 300, 301 hingewiesen; Erwägungen zu den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sind im Rahmen des § 66 Abs. 2 StGB auch nicht unzulässig (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1981 - 5 StR 475/81 - bei Mösl in NStZ 1982, 456, 457).".
- BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80
Annahme von Tateinheit nach dem Zweifelssatz bei Offenbleiben des Vorliegens der …
Auszug aus BGH, 08.01.1983 - 5 StR 823/84
Dabei wird Jedoch zu beachten sein, daß es insoweit nur darauf ankommt, wie der Tatrichter des Vorverfahrens die einzelnen Taten bewertet hat, nicht aber auf eine nachträgliche Bewertung durch den Jetzt erkennenden Richter; fehlt es an entsprechenden Nachprüfungsmöglichkeiten, können die förmlichen Voraussetzungen des § 66 StGB nicht angenommen werden (BGH bei Holtz in MDR 1980, 628). - BGH, 30.05.1972 - 1 StR 117/72
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Raubs und wegen gemeinschaftlichen schweren …
Auszug aus BGH, 08.01.1983 - 5 StR 823/84
Es ist anerkannt, daß es bei den Vorverurteilungen nach Nr. 1 dieser Vorschrift nicht auf die Höhe der Gesamtstrafe, sondern auf die der Einzelfreiheitsstrafen ankommt (BGHSt 24, 345; 26, 152, 153/154; BGH in NJW 1972, 1869 [BGH 30.05.1972 - 1 StR 117/72]). - BGH, 25.02.1976 - 3 StR 476/75
Anforderungen an eine Anordnung der Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 08.01.1983 - 5 StR 823/84
Nach den sinngemäß auch für die Anwendung des § 66 Abs. 2 StGB geltenden (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Februar 1976 - 3 StR 476/75 -) Grundsätzen von BGHSt 26, 152 wird der Tatrichter zu prüfen haben, ob der Angeklagte wenigstens wegen zwei der Taten aus der Verurteilung vom 3. Juni 1980 Jugendstrafe von Jeweils mindestens einem Jahr verwirkt hat. - BGH, 27.10.1981 - 5 StR 475/81
Absehen von der Anordnung einer Sicherungsverordnung bei Vorliegen einer …
Auszug aus BGH, 08.01.1983 - 5 StR 823/84
Für diese Ermessensentscheidung wird der vollständigkeitshalber auf BGH in NJW 1976, 300, 301 hingewiesen; Erwägungen zu den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sind im Rahmen des § 66 Abs. 2 StGB auch nicht unzulässig (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1981 - 5 StR 475/81 - bei Mösl in NStZ 1982, 456, 457).".
- BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84
Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei …
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung stand mithin im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGH NJW 1972, 834, 835 [BGH 08.02.1972 - 1 StR 346/71]; 1976, 300 [LG Kempten 29.10.1975 - 4 T 105/75]; BGH…, Urt. vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73 - bei Holtz NDR 1976, 986; BGH, Beschl. vom 20. März 1980 - 2 StR 38/80 - bei Mösl NStZ 1981, 427; BGH StrVert 1982, 114; BGH, Urteile vom 22. Juni 1976 - 1 StR 295/76 - undvom 20. Juli 1982 - 1 StR 389/82 - sowieBeschlüsse vom 16. Dezember 1980 - 5 StR 666/80 - undvom 8. Januar 1985 - 5 StR 823/84;… Hanack in LK 10. Aufl. § 66 Rdn. 28, 173;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 66 Rdn. 47;… Horn in SK - September 1984 - § 66 Rdn. 27).
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