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| BGH, 21.01.1954 - 5 StR 825/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- RG, 12.10.1897 - 2550/97
1. Gesetzlicher Mindestbetrag der militärstrafgesetzlichen Gefängnisstrafe. 2. …
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 5 StR 825/52
Die Verwerfung eines Ablehnungsgesuches aus dem Gesichtspunkte der Verschleppungsabsicht ist - wie die Zurückweisung eines Beweisantrages aus diesem Grunde - grundsätzlich nur in besonderen Fällen und nur da gerechtfertigt, wo die Nichternstlichkeit der Ablehnung und die ausschließliche Absicht der Verschleppung keinem Zweifel unterließen kann (vgl u.a. RGSt 30, 277).
- BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72
Besorgnis an der Unparteilichkeit des erkennenden Gerichts - Selbstablehnung …
Er hat geprüft, ob der Vertreter dieses Richters auch mitgewirkt haben würde, wenn über die Selbstablehnung das richtig besetzte zuständige Gericht entschieden hätte (BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - 5 StR 825/52 -, erwähnt in BGHSt 18, 200, 202).Das Urteil des 5. Strafsenats vom 21. Januar 1954 - 5 StR 825/52 - betraf einen anderen Sachverhalt: Es war über die Berechtigung der Selbstablehnung eines Richters Beschluß durch ein - möglicherweise - nicht vorschriftsmäßig besetztes Gericht gefaßt worden.
- BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62
Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von § …
Diesen Erwägungen ist der 5. Strafsenat im Urteil vom 21. Januar 1954 - 5 StR 825/52 für den Fall der Beschlußfassung über die Selbstablehnung eines Richters durch die unvorschriftsmäßig besetzte Strafkammer beigetreten. - BGH, 17.12.1954 - 5 StR 567/54
Rechtsmittel
Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat auch der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß die Zurückweisung eines nicht ernstlichgemeinten, sondern nur zur Verschleppung der Sache angebrachten Ablehnungsgesuches durch den Abgelehnten selbst nicht als grundsätzlich, ausgeschlossen angesehen werden kann (vgl u.a.5 StR 825/52 vom 21.1.1954). - BGH, 02.07.1957 - 5 StR 173/57
Rechtsmittel
Das ist zwar nicht zu beanstanden (vgl 5 StR 825/52 vom 21.1.1954), wenn auch - wie die Revision zutreffend bemerkt hat - Maßnahmen im Hinblick auf § 67 GVG im Geschäftsverteilungsplan nicht getroffen zu werden brauchen.
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