Rechtsprechung
| BGH, 21.05.2024 - 5 StR 84/24 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.10.2023 - 601 KLs 8/23
- BGH, 21.05.2024 - 5 StR 84/24
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis nach Inkrafttreten des Gesetzes zum …
Auszug aus BGH, 21.05.2024 - 5 StR 84/24
Denn am 1. April 2024 ist das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 109), was der Senat nach § 2 Abs. 3 StGB zu berücksichtigen hat; nach der Neuregelung unterfällt der Umgang mit Cannabis nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - milderen - KCanG (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 136/24; vgl. insoweit zur nicht geringen Menge und zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24). - BGH, 24.04.2024 - 5 StR 136/24
Schuldspruchänderung bei Verurteilung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit …
Auszug aus BGH, 21.05.2024 - 5 StR 84/24
Denn am 1. April 2024 ist das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 109), was der Senat nach § 2 Abs. 3 StGB zu berücksichtigen hat; nach der Neuregelung unterfällt der Umgang mit Cannabis nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - milderen - KCanG (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 136/24; vgl. insoweit zur nicht geringen Menge und zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24).
- BGH, 04.06.2025 - 2 StR 156/24
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangen durch eine rechtswidrige Tat: …
Während die nicht geringe Menge im Betäubungsmittelrecht ein Qualifikationsmerkmal darstellt, ist sie bei Cannabis nach § 34 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 4 KCanG nur noch ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall und als solches nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 5 StR 84/24, Rn. 2). - BGH, 11.03.2026 - 2 StR 235/24
Teilaufhebung des Urteils auf Revision der Staatsnawaltschaft wegen …
Während die nicht geringe Menge im Betäubungsmittelrecht ein Qualifikationsmerkmal darstellt, ist sie bei Cannabis nach § 34 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 4 KCanG nur noch ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall und als solches nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 5 StR 84/24, Rn. 2). - BGH, 14.07.2026 - 4 StR 301/26 Damit verliert auch die - in den Urteilsgründen nicht näher dargelegte - Entscheidung nach § 55 Abs. 2 StGB ihre Grundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 5 StR 84/24 Rn. 4).
- BGH, 03.07.2024 - 4 StR 93/24
Handeltreiben mit Cannabis; Einziehung des Wertes von Taterträgen (wirksamer …
Obgleich der Angeklagte jeweils mit Cannabis in nicht geringer Menge handelte (vgl. zum Grenzwert von 7, 5 g THC BGH…, Beschluss vom 6. Mai 2024 - 4 StR 5/24 Rn. 10;… Beschluss vom 30. April 2024 - 6 StR 164/24 Rn. 6;… Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 11 ff.;… Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24 Rn. 7 ff.), stellt dies lediglich ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG), das im Schuldspruch keinen Ausdruck findet (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 5 StR 84/24 Rn. 2;… Beschluss vom 16. Mai 2024 - 6 StR 116/24 Rn. 3). - BGH, 11.09.2024 - 2 StR 327/24
Handeltreiben mit Cannabis
Während die nicht geringe Menge im Betäubungsmittelrecht ein Qualifikationsmerkmal darstellt, ist sie bei Cannabis nach § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 KCanG nur noch ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall und als solches nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 5 StR 84/24, Rn. 2). - BGH, 19.11.2024 - 2 StR 414/23
Beweiswürdigung (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Cannabis: …
Während die nicht geringe Menge im Betäubungsmittelrecht ein Qualifikationsmerkmal darstellt, ist sie bei Cannabis nach § 34 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 4 KCanG nur noch ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall und als solches nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 5 StR 84/24, Rn. 2). - BGH, 03.06.2025 - 2 StR 333/24
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Gesamtstrafenfähigkeit von Vorverurteilungen, …
Während die nicht geringe Menge im Betäubungsmittelrecht ein Qualifikationsmerkmal darstellt, ist sie bei Cannabis nach § 34 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 4 KCanG nur noch ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall und als solches nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 5 StR 84/24, Rn. 2). - BGH, 05.11.2024 - 2 StR 388/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Während die nicht geringe Menge im Betäubungsmittelrecht ein Qualifikationsmerkmal darstellt, ist sie bei Cannabis nach § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 KCanG nur noch ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall und als solches nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2024 - 5 StR 84/24, Rn. 2, …und vom 11. September 2024 - 2 StR 327/24, Rn. 3).
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