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| BGH, 29.01.1953 - 5 StR 846/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.02.1952 - 1 StR 658/51
Walter Huppenkothen
Auszug aus BGH, 29.01.1953 - 5 StR 846/52
Ein nach § 11 des LebensmittelG zu bestrafendes Vergehen wird aber durch die Annahme eines besonders schweren Falles nicht zum Verbrechen (vgl. BGHSt 2, 180 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 658/51]). - BGH, 22.01.1953 - 5 StR 799/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.01.1953 - 5 StR 846/52
Ein Betrug würde daher nur vorliegen, wenn die Erlangung des vollen Kaufpreises wenigstens nebenher noch für das Verhalten des Angeklagten mitbestimmend war (vgl.5 StR 799/52 vom 22. Januar 1953). - BGH, 27.09.1951 - 4 StR 336/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.01.1953 - 5 StR 846/52
Denn das nach Nr. 2 verbotene Inverkehrbringen zehrt die Verfälschung (Nr. 1) auf, wenn beide auf einem einheitlichen Entschluß beruhen (vgl. 4 StR 336/51 vom 27. Sept.1951). - BGH, 06.09.1951 - 3 StR 550/51
Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionsgrundes im strafgerichtlichen …
Auszug aus BGH, 29.01.1953 - 5 StR 846/52
Der Bundesgerichtshof hat bereits in dem Urteil 3 StR 550/51 vom 6. September 1951 die Anwendbarkeit dieser Vorschrift bejaht.
- BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54 Der Senat hat dies schon in seinen nicht veröffentlichten Urteilen vom 29.1.1953 (5 StR 846/52) und 26.2.1954 (5 StR 689/53) entschieden.
- BGH, 05.07.1957 - 1 StR 196/57
Rechtsmittel
Wer zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr Lebensmittel nachmacht oder verfälscht und sie dann in den Verkehr bringt, ist allein nach § 4 Nr. 2 LMG, nicht auch nach § 4 Nr. 1 LMG strafbar, denn dieser (letztgenannte) Tatbestand wird von dem anderen aufgezehrt (RGSt 71, 17, 18 und 308, 313; 73, 83, 84; 75, 117, 119; RG JW 1938, 1323 Nr. 23, BGH 5 StR 846/52 vom 29. Januar 1953 bei Herlan GA 1953, 76). - BGH, 26.02.1954 - 5 StR 689/53
Rechtsmittel
Betrug liegt nur dann vor, wenn der erstrebte Vermögensvorteil sich unmittelbar aus der Vermögensverfügung ergeben soll, die auch den Vermögehsschaden herbeiführt (vgl BGH Urteil vom 29.1.1953 - 5 StR 846/52 -). - BGH, 26.02.1953 - 5 StR 884/52
Rechtsmittel
Betrug liegt nur dann vor, wenn der erstrebte Vermögensvorteil sich unmittelbar aus der Vermögensverfügung ergeben soll, die auch den Vermögensschaden herbeiführt (vgl.5 StR 846/52 vom 29.1.53).
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