Rechtsprechung
| BGH, 19.03.1996 - 5 StR 87/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,8830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung des letzten Wortes in der Hauptverhandlung an den Angeklagten nach Verkündung der Unterbrechensentscheidung aber vor Vollzug - Hinreichender Beleg der Gewährung des letzten Wortes im Vermerk der Sitzungsniederschrift "Der Angeklagte hatte das letzte Wort" - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 71
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.09.2015 - 5 StR 289/15
Ausnahmsweise auszuschließendes Beruhen trotz nach dem letzten Wort des …
Die Rüge der Verletzung von § 258 Abs. 2 und 3 StPO durch den Angeklagten I. geht auch deswegen ins Leere, weil der vorliegend in der Sitzungsniederschrift enthaltene, diesen Angeklagten betreffende Vermerk: "Der Angeklagte ... hatte das letzte Wort.' hinreichend belegt, dass den in § 258 Abs. 2, 3 StPO bezeichneten Erfordernissen genügt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 1996 - 5 StR 87/96, NStZ 1997, 71 (Kusch.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.