Rechtsprechung
| BGH, 19.03.1953 - 5 StR 885/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51
Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …
Auszug aus BGH, 19.03.1953 - 5 StR 885/52
Von einer Gefährlichkeit im Sinne des § 20 a StGB kann nur die Rede sein, wenn es sich bei den begangenen und bei den zu erwartenden Straftaten um solche von erheblicher Schwere handelt (vgl. BGHSt 1, 95 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51] [100] und die dort erwähnte reichsgerichtliche Rechtsprechung).Gründe, wie sie in der erwähnten Entscheidung BGHSt 1, 95 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51] [102] angeführt sind, liegen nach den bisherigen Feststellungen nicht vor.
- RG, 17.04.1934 - 4 D 403/34
Kann als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher angesehen und demgemäß zur …
Auszug aus BGH, 19.03.1953 - 5 StR 885/52
Insoweit vermag sich der Senat der Entscheidung RGSt 68, 98 nicht anzuschließen. - BGH, 25.07.1952 - 1 StR 271/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.03.1953 - 5 StR 885/52
Die erwähnte Entscheidung widerspricht aber der im übrigen einheitlichen Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Fortsetzungszusammenhang, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. insbes. RGSt 66, 239 und die dort angeführten Beispiele sowie BGH 1 StR 271/52 v. 25.7.52 - S. 3 -). - RG, 12.09.1935 - 3 D 602/35
Zum Begriff "aus Not" in den §§ 248 a, 264 a StGB.
Auszug aus BGH, 19.03.1953 - 5 StR 885/52
Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Täter die Notlage selbst verschuldet hat (vgl. RGSt 69, 313).
- BGH, 27.06.1955 - 1 StR 170/55
Rechtsmittel
Der Sachverhalt aber, auf Grund dessen das Gericht den Angeklagten schuldig sprechen will, muss zu seiner vollen Überzeugung als richtig erwiesen sein (§ 261 StPO; BGH NJW 1951, 532 Nr. 22; 5 StR 654/55 vom 8. Januar 1954; 5 StR 885/52 vom 19. März 1953; OGHSt 1, 165 f, 357, 361). - BGH, 13.05.1953 - 5 StR 944/52
Rechtsmittel
Die dahingehende Annahme der Strafkammer widerspricht der durchweg einhelligen Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Fortsetzungszusammenhang, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. z.B. RGSt 72, 211 [213]; 66, 236 [239]; BGH 1 StR 271/52v. 25.7.52, 5 StR 885/52 v. 19.3.53). - BGH, 26.06.1964 - 2 StR 212/64
Rechtsmittel
Denn aus Not im Sinne dieser Vorschrift handelt nur, wer die Tat unter dem Druck wirtschaftlicher Bedrängnis begeht, um ein eigenes dringendes Lebensbedürfnis oder das eines anderen zu befriedigen, das er redlich nicht befriedigen kann (RGSt 46, 387; 46, 408; BGH Urteil vom 19. März 1953 - 5 StR 885/52).
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