Rechtsprechung
| BGH, 09.04.1968 - 5 StR 93/68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Brandstiftung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.11.1961 - 2 StR 521/61
Auszug aus BGH, 09.04.1968 - 5 StR 93/68
Die Eigenschaft eines Gebäudes, zur Wohnung von Menschen zu dienen, ist ein Merkmal wesentlich tatsächlicher Art; es kommt allein auf die Verwendung zu Wohnzwecken an (BGHSt 16, 394, 395) [BGH 20.11.1961 - 2 StR 521/61].Auch für die Frage, ob und wodurch ein bisher zur Wohnung dienendes Gebäude diese Eigenschaft verliert, kommt es auf die tatsächlichen Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGHSt 16, 394, 396) [BGH 20.11.1961 - 2 StR 521/61].
- BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75
Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient - …
Eine vorübergehende, selbst monatelange Abwesenheit der Bewohner nimmt aber einem Wohnhaus nicht die Eigenschaft, daß es auch weiterhin zum Wohnen dient, solange nicht die Bewohner die Wohnung aufgegeben haben (RGSt 60, 136, 137; OGHSt 1, 244, 245; BGHSt 16, 394, 395, 396; 23, 114; vgl. auch BGH Urteile vom 26. Februar 1965 - 5 StR 11/65 -und vom 9. April 1968 - 5 StR 93/68 - Dreher 35. Aufl. § 306 StGB Anm. 1 B b; Maurach, Deutsches Strafrecht Besonderer Teil 1969 S. 527; Pfeiffer/Maul/Schulte 1969 § 306 StGB Rdn. 2; Lackner 9. Aufl. § 306 StGB Bem.
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