Rechtsprechung
| BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Verwertung von anfänglichem Schweigen des Angeklagten zu dessen Nachteil - Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 283
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92
Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen …
Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94
Das ist mit der inzwischen als gefestigt geltenden Rechtsprechung (zuletzt Senatsbeschluß vom 18. Januar 1994 - 5 StR 735/93 - im Anschluß an BGHSt 38, 302, 305 m. w. Nachw.;… vgl. auch BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 11 - m. w. Nachw.) nicht vereinbar, wonach das anfängliche Schweigen eines Beschuldigten nicht zu seinem Nachteil verwertet werden darf. - BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87
Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht …
Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94
Zum Verhältnis von unerlaubtem Erwerb zu unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln siehe BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2. - BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55
Augenscheinseinnahme - Tatrichter - Beweisgegenstand - Beweis - Entkräftung von …
Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94
Auf die Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre (§ 244 Abs. 5 Satz 2 StPO), sind die zur Ablehnung eines Beweisantrags auf Einnahme eines Augenscheins nach § 244 Abs. 5 Satz 1 StPO entwickelten Grundsätze über die Grenzen zulässiger Beweisantizipation (vgl. BGHSt 8, 177, 181; BGH NStZ 1984, 565; NJW 1961, 280;… Herdegen in KK, StPO 3. Aufl, § 244 Rdn. 105) nicht anwendbar, da diese Grundsätze vom besonderen Beweiswert des Augenscheins bestimmt sind.
- BGH, 09.01.1991 - 2 StR 543/90
Anfängliches Schweigen darf nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden - …
Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94
Das ist mit der inzwischen als gefestigt geltenden Rechtsprechung (zuletzt Senatsbeschluß vom 18. Januar 1994 - 5 StR 735/93 - im Anschluß an BGHSt 38, 302, 305 m. w. Nachw.; vgl. auch BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 11 - m. w. Nachw.) nicht vereinbar, wonach das anfängliche Schweigen eines Beschuldigten nicht zu seinem Nachteil verwertet werden darf. - BGH, 14.08.1984 - 4 StR 474/84
Begründung oder Ablehnung eines Beweisantrags auf Augenscheinseinnahme - …
Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94
Auf die Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre (§ 244 Abs. 5 Satz 2 StPO), sind die zur Ablehnung eines Beweisantrags auf Einnahme eines Augenscheins nach § 244 Abs. 5 Satz 1 StPO entwickelten Grundsätze über die Grenzen zulässiger Beweisantizipation (vgl. BGHSt 8, 177, 181; BGH NStZ 1984, 565; NJW 1961, 280;… Herdegen in KK, StPO 3. Aufl, § 244 Rdn. 105) nicht anwendbar, da diese Grundsätze vom besonderen Beweiswert des Augenscheins bestimmt sind. - BGH, 07.10.1960 - 4 StR 360/60
Einnahme des Augenscheins - Ablehnung des Antrag - Hauptverhandlung - Vernehmung …
Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94
Auf die Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre (§ 244 Abs. 5 Satz 2 StPO), sind die zur Ablehnung eines Beweisantrags auf Einnahme eines Augenscheins nach § 244 Abs. 5 Satz 1 StPO entwickelten Grundsätze über die Grenzen zulässiger Beweisantizipation (vgl. BGHSt 8, 177, 181; BGH NStZ 1984, 565; NJW 1961, 280;… Herdegen in KK, StPO 3. Aufl, § 244 Rdn. 105) nicht anwendbar, da diese Grundsätze vom besonderen Beweiswert des Augenscheins bestimmt sind. - BGH, 18.01.1994 - 5 StR 735/93
Zulässigkeit der Bewertung eines anfänglichen Schweigens des Angeklagten zu …
Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94
Das ist mit der inzwischen als gefestigt geltenden Rechtsprechung (zuletzt Senatsbeschluß vom 18. Januar 1994 - 5 StR 735/93 - im Anschluß an BGHSt 38, 302, 305 m. w. Nachw.;… vgl. auch BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 11 - m. w. Nachw.) nicht vereinbar, wonach das anfängliche Schweigen eines Beschuldigten nicht zu seinem Nachteil verwertet werden darf.
- BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94
Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des …
Soll mit Hilfe eines Augenscheins die Richtigkeit der Bekundungen eines Zeugen zu erheblichen räumlichen Gegebenheiten widerlegt werden, so darf das Gericht bei seiner nach Maßgabe der Aufklärungspflicht zu treffenden Ermessensentscheidung nicht in vorweggenommener Beweiswürdigung auf eben die Zeugenaussage zurückgreifen, die durch das Beweismittel des Augenscheins gerade erschüttert werden soll; denn der Augenschein ist aufgrund seiner Objektivität für eine solche Beweisfrage insoweit als überlegenes Beweismittel zu werten (vgl. BGHSt 8, 177, 181;… BGHR StPO § 244 Abs. 5 Augenschein 2; BGH NJW 1961, 280; NStZ 1984, 565;Senatsbeschluß vom 22. März 1994 - 5 StR 95/94 - Herdegen in KK-StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 105;… Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 745 ff.). - BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96
Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen - …
Kommt es dabei unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags und der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, daß der benannte Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der benannte Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden (…vgl. BGH, NJW 1994, S. 1484 f.; BGH, StV 1994, S. 283 f.; S. 635;… NStZ 1994, S. 554 ; S. 593). - BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00
Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Umfang der …
Das sonst im Beweisantragsrecht weitgehend herrschende Verbot einer Beweisantizipation gilt nicht (…BGHSt aaO S. 62; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 2, 3, 6; vgl. auch BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats) StV 1997, 1 ff.).
- OLG Oldenburg, 11.07.1994 - Ss 215/94
Auslandszeuge, Anschrift, ausländische, Anschrift, ungenaue, Zeuge, ladbarer, …
Die vorangegangene abweichende Einlassung durfte das Landgericht im Rahmen seines Ermessens nach § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, anders, als wenn der Angeklagte zuvor geschwiegen hätte (BGH StV 1994, 283 f), durchaus bewerten (vgl. BGH NJW 1994, 1484 = MDR 1994, 604).Auch war nach aller Lebenserfahrung kaum zu erwarten, daß der Zeuge sollte er überhaupt trotz der vom Angeklagten mitgeteilten unpräzisen Anschrift ermittelt und geladen werden können, zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht erscheinen und dort ihn selbst schwer belastende Angaben machen würde, wozu er rechtlich nicht verpflichtet war (§ 55 StPO;… vgl. die zuletzt genannte BGH-Entscheidung sowie Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl., § 244, Rdn. 43 f;… Herdegen in KK- StPO, 3. Aufl., § 244 Rdn. 85; die Entscheidung BGH StV 1994, 283 steht bei der hier vorliegenden Fallgestaltung nicht entgegen).
- BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94
Aufklärungserfolg - Hinreichender Tatverdacht - Eröffnung des Hauptverfahrens - …
Der Senat teilt nicht die Auffassung des 5. Strafsenates, bei der Entscheidung über die Vernehmung eines Auslandszeugen seien die für den Beweisantrag auf Einnahme eines Augenscheins entwickelten Grundsätze über die Grenzen zulässiger Beweisantizipation nicht anwendbar(Beschluß v. 22. März 1994 - 5 StR 95/94 = StV 1994, 283). - BGH, 11.06.1997 - 5 StR 254/97
Entscheidung der Strafkammer über einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen …
- BGH, 07.09.1994 - 5 StR 478/94
Verwerfung einer Revision
Der 5. Strafsenat hält bei Auslegung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO nach Maßgabe der Aufklärungspflicht eine Beweisantezipation für zulässig, für welche die beim Augenschein von der Rechtsprechung entwickelten engeren Grenzen nicht gelten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. März 1994 - 5 StR 8/94 und 5 StR 95/94 -, letzterer veröffentlicht in StV 1994, 283).
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