Rechtsprechung
| BGH, 22.04.1975 - 5 StR 97/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei zukünftiger Erwartung schwerer oder gar schwerster rechtswidriger Taten - Entscheidung des Tatrichters hinsichtlich eines Ausschlusses des Hemmungsvermögens durch eine Hirnerkrankung
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91
Zechprellereien keine für Unterbringung erhebliche Taten
Jedenfalls für die Zechprellereien gelten nicht die vom Bundesgerichtshof bei gehäuften Taten aus dem Bereich der mittleren Kriminalität angestellten Erwägungen über die Erheblichkeit der Rechtsbrüche (vgl. dazu BGHSt 27, 246, 248; Senatsurteil vom 22. April 1975 - 5 StR 97/75, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH NJW 1976, 1949; BGH bei Holtz MDR 1989, 1051 [OLG Hamm 25.04.1989 - 1 Ws 123/89]). - BGH, 23.06.1976 - 3 StR 99/76
Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung …
Der Begriff der Erheblichkeit im Sinne dieser Vorschrift umfaßt nicht nur Fälle der schweren Kriminalität, sondern auch Eigentumsdelikte, die zur mittleren Kriminalität gehören, jedenfalls dann, wenn sie serienmäßig begangen werden (BGH, Urt. vom 22. April 1975 - 5 StR 97/75 - bei Dallinger in MDR 1975, 724). - BGH, 17.08.1977 - 2 StR 301/77
Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Notwendigkeit der Hörung eines …
Das Vorbringen des Verteidigers im Rahmen der Sachrüge gibt dem Senat Anlaß zu dem Hinweis, daß keine rechtlichen Bedenken gegen die vom Vorderrichter gestellte Prognose bestehen, von der Beschuldigten seien erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten (vgl. BGH, Urteile vom 20. Oktober 1964 - 1 StR 319/64 - und vom 9. Juni 1967 - 4 StR 166/67 -, BGH NJW 1967, 297; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. April 1975 - 5 StR 97/75 - und BGH MDR 1976, 767 f).
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