Rechtsprechung
| LG Flensburg, 13.07.2020 - 5 T 110/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 1906 Abs 1 Nr 1 BGB, § 1906 Abs 1 Nr 2 BGB, § 323 Abs 1 Nr 1 FamFG
Erfordernis einer Nennung der Art der Unterbringungsmaßnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schleswig, 10.06.2020 - 4 XVII 16559
- LG Flensburg, 13.07.2020 - 5 T 110/20
- BGH, 30.09.2020 - XII ZB 327/20
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.05.2024 - XII ZB 490/23
Unterbringungsbeschluss: Erfordernis der Angabe des Einrichtungstypus
Vielmehr muss der Typus der Unterbringungseinrichtung nach § 323 Abs. 1 Nr. 1 FamFG in der Beschlussformel der gerichtlichen Entscheidung über die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringung hinreichend genau bezeichnet werden, ohne dass jedoch eine konkrete Einrichtung zu bestimmen wäre (LG Flensburg Beschluss vom 13. Juli 2020 - 5 T 110/20 - juris Rn. 12;… MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 323 Rn. 4;… Sternal/Giers FamFG 21. Aufl. § 323 Rn. 4; vgl. auch BayObLG FamRZ 1994, 320, 322 zu § 70 f Abs. 1 Nr. 2 FGG).
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