Rechtsprechung
| LG Arnsberg, 19.09.2022 - 5 T 146/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14
Zwangsvollstreckungsverfahren zur Beitreibung von Justizkosten: Ersetzung eines …
Auszug aus LG Arnsberg, 19.09.2022 - 5 T 146/22
Rn. 17 Dieser Auffassung steht auch nicht die bisherige obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung - beispielsweise BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 5 W 32/20 -, juris - entgegen, da in den obergerichtlichen und höchstrichterlichen Entscheidungen jeweils darauf abgestellt wird, dass keine Zweifel an der Echtheit des Titels und Vollstreckungsauftrages bestehen dürfen. - OLG Saarbrücken, 22.07.2020 - 5 W 32/20
Anforderungen an Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek nach …
Auszug aus LG Arnsberg, 19.09.2022 - 5 T 146/22
Rn. 17 Dieser Auffassung steht auch nicht die bisherige obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung - beispielsweise BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 5 W 32/20 -, juris - entgegen, da in den obergerichtlichen und höchstrichterlichen Entscheidungen jeweils darauf abgestellt wird, dass keine Zweifel an der Echtheit des Titels und Vollstreckungsauftrages bestehen dürfen.
- LG Hildesheim, 09.02.2023 - 1 T 46/22
Elektronisch eingereichter Vollstreckungsauftrag; Vollstreckungstitel
Es handelt sich in der Rechtspraxis um einen häufig vorkommenden Sachverhalt, der bisher - soweit ersichtlich - noch nicht obergerichtlich oder höchstrichterlich entschieden wurde und zu dem die Instanzgerichte unterschiedliche Ansichten vertreten (für das Genügen der Formerfordernisse bei Einreichung des Vollstreckungsantrags, der zugleich den Titel ersetzt: Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 19. September 2022 - 5 T 146/22 - juris; Amtsgericht Lichtenberg, Beschluss vom 16.09.2022 - 35 B M 1054/22 -, juris; Amtsgericht Schöneberg, Beschluss vom 17.10.2022 - 32 M 1208/22 - juris; Amtsgericht Bonn, Beschluss vom 25.07.2022 - 22 M 1338/22 - juris; gegen das Vorliegen der erforderlichen Formerfordernisse: Landgericht Essen, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - 7 T 272/22 - juris.).
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