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Rechtsprechung
   LG Aachen, 26.11.2007 - 5 T 188/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32879
LG Aachen, 26.11.2007 - 5 T 188/07 (https://dejure.org/2007,32879)
LG Aachen, Entscheidung vom 26.11.2007 - 5 T 188/07 (https://dejure.org/2007,32879)
LG Aachen, Entscheidung vom 26. November 2007 - 5 T 188/07 (https://dejure.org/2007,32879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einstweilige Verfügung; Selbstwiderlegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Grundsatz der Selbstwiderlegung ist insbesondere in Verfahren betreffend die einstweilige Verfügungen stets zu beachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • KG, 09.02.2001 - 5 U 9667/00

    Schutzfähigkeit von Gartenanlagen

    Auszug aus LG Aachen, 26.11.2007 - 5 T 188/07
    Dies beruht nicht etwa auf einer Verwirkung der Rechte der Antragstellerin, sondern auf dem allgemeinen zivilrechtlichen Grundsatz der Selbstwiderlegung, der insbesondere in Verfahren betreffend einstweilige Verfügungen stets zu beachten ist (vgl. etwa KG Berlin, Urteil vom 09.02.2001, Az. 5 U 9667/00, NJW-RR 2001, 1201 f., zitiert nach: juris).
  • LG Stralsund, 25.09.2023 - 8 T 94/23

    Gegenstandswert ist eigenständig vom Wert des Hauptsacheverfahrens zu bestimmen

    Nach dem allgemein anerkannten und auch in zivilrechtlichen Eilverfahren anzuwendenden Grundsatz der Selbstwiderlegung ist ein Verfügungsgrund zu verneinen, wenn der Antragsteller trotz ursprünglicher Regelungs- oder Eilbedürftigkeit zu lange zugewartet hat, bevor er den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, und zwar selbst dann, wenn das Zuwarten auf den Versuch einer gütlichen Einigung zurückzuführen ist (vgl. LG Aachen, Beschluss vom 26. November 2007 - 5 T 188/07 -, juris; LG Fulda, Beschluss vom 5. Januar 2018 - 5 T 200/17 -, juris).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 22.11.2018 - 73 C 40/18

    Vollstreckung von Herausgabeansprüchen hinsichtlich der Unterlagen eines …

    Rn. 4 Soweit die Gläubigerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Hamburg (Beschluss vom 20.8.2007 Az. Wx 117/06; BeckRS 2008, 2565) und dem Beschluss des LG Berlin im hiesigen Parallelverfahren etwas anderes vertreten, kann das erkennende Gericht dem nicht folgen.
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