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| LG Schwerin, 23.04.1997 - 5 T 21/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 23.04.1997 - 5 T 21/96
- OLG Rostock, 20.03.2001 - 1 W 137/97
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 11.09.2006 - 2 Wx 13/06
Zur Anfechtbarkeit der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung …
Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der von der Erstbeschwerde und der weiteren Beschwerde mehrfach herangezogene Beschluss des LG Schwerin vom 23. April 1997, 5 T 21/96 (abgedruckt NotBZ 1997, 138) durch Beschluss des OLG Rostock vom 20. März 2001, 1 W 137/01 (abgedruckt u.a. OLGR 2001, 485) aufgehoben und der Notar in dem dortigen Fall angewiesen worden ist, der Gläubigerin eine weitere vollstreckbare Ausfertigung seiner Urkunde zu erteilen. - OLG Rostock, 20.03.2001 - 1 W 137/97
Notarrecht - Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigung an Gläubiger
Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluß der Zivilkammer 5 des Landgerichts Schwerin vom 23.04.1997 - 5 T 21/96 - geändert:.
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