Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 22.01.2013 - 5 T 376/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Pfändungsschutzkonto: Übertragung nicht verbrauchten Guthabens in den Folgemonat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Merzig, 27.06.2012 - 2 M 714/07
- LG Saarbrücken, 22.01.2013 - 5 T 376/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.11.2011 - VII ZB 64/10
Pfändungsschutzkonto: Anforderungen an die gerichtliche Festsetzung des …
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.01.2013 - 5 T 376/12
Rn. 13 Ob diese Gesetzesregelung lediglich eine einmalige Übertragung (so wohl BGH, Beschluss vom 10.11.2011, Az VII ZB 64/10, NJW 2012, 79; AG Würzburg, Urteil vom 08.05.2012, Az 15 C 619/12;… Zöller/Stöber a.a.O., § 850 k ZPO, Rnr. 5 und 7 unter Bezugnahme auf BTDrs 16/12 714 S. 19) oder auch eine mehrmalige Übertragung (…Prütting/Gehrlein/Ahrens, a.a.O., § 850 k Rnr. 89; Ahrens VUR 2012, 300) des nicht verbrauchten Guthabens erlaubt, lässt sich dem Gesetzeswortlaut nicht zweifelsfrei entnehmen. - BGH, 10.11.2011 - VII ZB 32/11
Pfändungsschutzkonto: Auszahlung des am Monatsende auf dem Konto befindlichen …
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.01.2013 - 5 T 376/12
Rn. 8 Das Interesse an der begehrten Feststellung ergibt sich, ungeachtet der Tatsache, dass der genannte Geldbetrag von der Vollstreckungsmaßnahme von Gesetzeswegen überhaupt nicht erfasst ist, aus dem Streit der Parteien über den Bedeutung des monatlichen Freibetrages; im Hinblick auf diese gesetzliche Regelung bedarf es weder einer Anordnung nach § 765 a ZPO noch des Erlasses einer einstweiligen Verfügung (vgl. BGH Beschluss vom 10.11.2011, Az VII ZB 32/11). - AG Würzburg, 08.05.2012 - 15 C 619/12
Pfändungsschutzkonto: Übertragung von Restguthaben in den Folgemonat
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.01.2013 - 5 T 376/12
Rn. 13 Ob diese Gesetzesregelung lediglich eine einmalige Übertragung (so wohl BGH, Beschluss vom 10.11.2011, Az VII ZB 64/10, NJW 2012, 79; AG Würzburg, Urteil vom 08.05.2012, Az 15 C 619/12;… Zöller/Stöber a.a.O., § 850 k ZPO, Rnr. 5 und 7 unter Bezugnahme auf BTDrs 16/12 714 S. 19) oder auch eine mehrmalige Übertragung (…Prütting/Gehrlein/Ahrens, a.a.O., § 850 k Rnr. 89; Ahrens VUR 2012, 300) des nicht verbrauchten Guthabens erlaubt, lässt sich dem Gesetzeswortlaut nicht zweifelsfrei entnehmen.
- BGH, 19.10.2017 - IX ZR 3/17
Wann geht der Pfändungsschutz im P-Konto verloren?
Rn. 15 In Rechtsprechung und Literatur wird allerdings auch vertreten, ein Ansparübertrag könne mehrfach übertragen werden, der Übertrag sei nicht temporär, sondern allein quantitativ in Höhe des Pfändungsfreibetrags beschränkt (LG Saarbrücken, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 5 T 376/12, nv;… Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, 9. Aufl., § 850k Rn. 105). - BGH, 17.10.2017 - XI ZR 419/15
Pfändungsschutzkonto: Barabhebung an einem Samstag am Monatsende an einem …
Rn. 29 Verfügt der Inhaber eines Pfändungsschutzkontos nur über einen Teil seines auf diesem Konto vorhandenen pfändungsfreien Guthabens, das sich zusammensetzt aus im laufenden Monat gutgeschriebenen Beträgen und aus Guthaben aus dem Vormonat, das gemäß § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht von der Pfändung erfasst wird, so ist diese Verfügung zunächst auf das Guthaben aus dem Vormonat anzurechnen (so die Berechnung von BGH…, Urteil vom 4. Dezember 2014 - IX ZR 115/14, WM 2015, 177 Rn. 16; ebenso LG Saarbrücken, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 5 T 376/12, juris Rn. 17 f.;… BT-Drucks. 16/7615, S. 31;… Umsetzungsleitfaden des Zentralen Kreditausschusses für die Kreditinstitute, Stand 2. Juni 2010, S. 30 unter VI.6.;… Becker in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 850k Rn. 2b;… Hk-ZPO/Kemper, 7. Aufl., § 850k Rn. 12;… Ahrens in Prütting/Gehrlein, ZPO, 7. Aufl., § 850k Rn. 97; ders., VuR 2012, 300, 301 f.;… Bitter in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 33 Rn. 34b; ders., ZIP 2011, 149, 153;… Grothe in Zwangsvollstreckungsrecht aktuell, 2010, § 1 Rn. 140;… Sudergat, Kontopfändung und P-Konto, 3. Aufl., Rn. 745 ff.;… Weiß, Das Pfändungsschutzkonto de lege lata et ferenda, 2014, S. 122 f., 182 ff.; Büchel, BKR 2009, 358, 361 (Fn. 39); Günther, ZInsO 2013, 859 Fn. 11; Homann, ZVI 2010, 365, 366 f.; ders., ZVI 2012, 37 f.; aA Wiederhold, BKR 2011, 272, 273 f.).Rn. 30 Diese Anrechnung entspricht nicht nur dem Rechtsgedanken des § 366 Abs. 2 BGB, aus dem abgeleitet werden kann, dass zuerst das nicht mehr auf den folgenden Monat übertragbare pfändungsfreie Guthaben von dem Kontoinhaber und Vollstreckungsschuldner verbraucht wird (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 5 T 376/12, juris Rn. 18;… Sudergat, Kontopfändung und P-Konto, 3. Aufl., Rn. 748), sondern insbesondere dem Zweck der Regelung des § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO, die den Schuldner in die Lage versetzen soll, in begrenztem Umfang Guthaben anzusparen, um auch solche Leistungen der Daseinsvorsorge bezahlen zu können, die nicht monatlich, sondern in größeren Zeitabständen zu vergüten sind (…vgl. BT-Drucks. 16/7615, S. 13, 18 f.; BGH…, Urteil vom 4. Dezember 2014 - IX ZR 115/14, WM 2015, 177 Rn. 11;… Grothe in Zwangsvollstreckungsrecht aktuell, 2010, § 1 Rn. 140;… Weiß, Das Pfändungsschutzkonto de lege lata et ferenda, 2014, S. 184 f.).
- LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2015 - 19 T 3590/15
Antrag des Schuldners auf Festsetzung eines erhöhten pfändungsfreien Betrags; …
Auf einen Folgemonat übertragen werden kann nur ein konkretes Guthaben, nicht aber ein abstrakt unverbrauchter Pfändungsfreibetrag ohne entsprechende Forderung gegen das Kreditinstitut (LG Saarbrücken, Beschluss vom 22.01.2013, 5 T 376/12).
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