Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   LG Paderborn, 14.03.2000 - 5 T 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,29009
LG Paderborn, 14.03.2000 - 5 T 5/00 (https://dejure.org/2000,29009)
LG Paderborn, Entscheidung vom 14.03.2000 - 5 T 5/00 (https://dejure.org/2000,29009)
LG Paderborn, Entscheidung vom 14. März 2000 - 5 T 5/00 (https://dejure.org/2000,29009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,29009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 13.06.2000 - 2 W 86/00

    Insolvenzrecht; Rechtsmittel gegen Postsperre

    2 W 86/00 5 T 5/2000 Landgericht Paderborn 2 IN 109/99 Amtsgericht Paderborn.

    Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 4. April 2000 gegen den Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 14. März 2000 - 5 T 5/2000 - wird nicht zugelassen.

    Die Wertfestsetzung im Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 14. März 2000 - 5 T 5/2000 - wird geändert.

    Der Wert des Beschwerdeverfahrens (5 T 5/2000) und der Wert des Verfahrens der weiteren Beschwerde (2 W 86/00) werden jeweils auf DM 40.000,-- festgesetzt.

    Durch Beschluß vom 14. März 2000 - 5 T 5/2000 - hat das Landgericht Paderborn die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

  • OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 86/00
    Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 4. April 2000 gegen den Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 14. März 2000 - 5 T 5/2000 - wird nicht zugelassen.

    Die Wertfestsetzung im Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 14. März 2000 - 5 T 5/2000 - wird geändert.

    Der Wert des Beschwerdeverfahrens (5 T 5/2000) und der Wert des Verfahrens der weiteren Beschwerde (2 W 86/00) werden jeweils auf DM 40.000,-- festgesetzt.

    Durch Beschluß vom 14. März 2000 - 5 T 5/2000 - hat das Landgericht Paderborn die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Paderborn
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht