Rechtsprechung
| LG Paderborn, 14.03.2000 - 5 T 5/00 |
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 14.03.2000 - 5 T 5/00
- OLG Köln, 13.06.2000 - 2 W 86/00
- OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 86/00
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 13.06.2000 - 2 W 86/00
Insolvenzrecht; Rechtsmittel gegen Postsperre
2 W 86/00 5 T 5/2000 Landgericht Paderborn 2 IN 109/99 Amtsgericht Paderborn.Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 4. April 2000 gegen den Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 14. März 2000 - 5 T 5/2000 - wird nicht zugelassen.
Die Wertfestsetzung im Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 14. März 2000 - 5 T 5/2000 - wird geändert.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens (5 T 5/2000) und der Wert des Verfahrens der weiteren Beschwerde (2 W 86/00) werden jeweils auf DM 40.000,-- festgesetzt.
Durch Beschluß vom 14. März 2000 - 5 T 5/2000 - hat das Landgericht Paderborn die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
- OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 86/00 Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 4. April 2000 gegen den Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 14. März 2000 - 5 T 5/2000 - wird nicht zugelassen.
Die Wertfestsetzung im Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 14. März 2000 - 5 T 5/2000 - wird geändert.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens (5 T 5/2000) und der Wert des Verfahrens der weiteren Beschwerde (2 W 86/00) werden jeweils auf DM 40.000,-- festgesetzt.
Durch Beschluß vom 14. März 2000 - 5 T 5/2000 - hat das Landgericht Paderborn die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
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