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| LG Oldenburg, 30.08.2018 - 5 T 607/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
Negative Feststellungsklage des Mieters gegen Mieterhöhungsverlangen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 43/15
Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Minderung der Miete
Auszug aus LG Oldenburg, 30.08.2018 - 5 T 607/18
Die Entscheidung des BGH vom 14.6.2016 - VIII ZR 43/15, NJW-RR 2017, 204, steht dieser Auffassung nicht entgegen; der BGH hat für die Klage des Mieters auf Feststellung einer - in § 41 Abs. 5 GKG überhaupt nicht erwähnten - Minderung der Miete - eine Anwendung des Abs. 5 GKG ausgeschlossen.
- AG Brandenburg, 05.06.2025 - 30 C 17/24
Wann können die Vorauszahlungen erhöht werden?
Diese negative Feststellungsklage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Anspruchs wird insofern mit dem vollen Wert des geleugneten Anspruchs bemessen (BGH, Beschluss vom 14.06.2016, Az.: VIII ZR 43/15; BGH, Beschluss vom 02.11.2005, Az.: XII ZR 137/05; BGH, Beschluss vom 25.02.1997, Az.: XI ZB 3/97; BGH, Beschluss vom 23.09.1970, Az.: V ZR 4/70; OLG Hamburg, Beschluss vom 17.07.2023, Az.: 4 W 23/23; LG Oldenburg, Beschluss vom 30.08.2018, Az.: 5 T 607/18; AG München, Beschluss vom 10.06.2015 - 424 C 18641/14).
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