Rechtsprechung
| VGH Hessen, 05.11.2002 - 5 TG 2339/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Beitragserhebung aufgrund (rückwirkender) Satzung
- Judicialis
KAG § 11; ; Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Modautal vom 17.11.1994 i.d.F. des Art. 4 ÄndS vom 4.12.2001
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausbaubeiträge - Beitrag, Wasserbeitrag, Heranziehungsbescheid, Verwirklichung des Beitragstatbestandes, Zeitpunkt, Rückwirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Änderung oder Aufhebung einer Ermächtigungsgrundlage; Rückwirkung bei Verwirklichung des Beitragstatbestandes; Rechtmäßigkeit eines Wasserbeitragsbescheides
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 30.07.2002 - 4 G 692/02
- VGH Hessen, 05.11.2002 - 5 TG 2339/02
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2003, 457
- DVBl 2003, 347 (Ls.)
- DÖV 2003, 209
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.11.1990 - 8 C 71.88
Wasserrecht: Voraussetzungen für den Anfall der Abwasserabgabe
Auszug aus VGH Hessen, 05.11.2002 - 5 TG 2339/02
Wird diese Ermächtigungsgrundlage später mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert, schließt dies die Verwirklichung des Beitragstatbestandes ab dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung aus, lässt aber nicht die Befugnis der abgabeerhebenden Körperschaft entfallen, die vor dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung entstandenen Abgabenansprüche auch nach diesem Zeitpunkt durch Bescheid geltend zu machen (vgl. etwa Urteile des Senats vom 21. März 1990 - 5 UE 3537/89 -, GemHH 1990, 166 = ZKF 1991, 14 = KStZ 1991, 80; vom 16. September 1993 - 5 UE 3140/90 - BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1995 - 8 C 36.93 -, Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 20 = NVwZ-RR 1996, 525). - BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 36.93
Kommunalabgaben - Schankerlaubnissteuer - Schnellrestaurant - Steuergerechtigkeit …
Auszug aus VGH Hessen, 05.11.2002 - 5 TG 2339/02
Wird diese Ermächtigungsgrundlage später mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert, schließt dies die Verwirklichung des Beitragstatbestandes ab dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung aus, lässt aber nicht die Befugnis der abgabeerhebenden Körperschaft entfallen, die vor dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung entstandenen Abgabenansprüche auch nach diesem Zeitpunkt durch Bescheid geltend zu machen (vgl. etwa Urteile des Senats vom 21. März 1990 - 5 UE 3537/89 -, GemHH 1990, 166 = ZKF 1991, 14 = KStZ 1991, 80; vom 16. September 1993 - 5 UE 3140/90 - BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1995 - 8 C 36.93 -, Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 20 = NVwZ-RR 1996, 525). - VGH Hessen, 16.09.1993 - 5 UE 3140/90
Schankerlaubnissteuer - Haftung des Verpächters für die Schankerlaubnissteuer - …
Auszug aus VGH Hessen, 05.11.2002 - 5 TG 2339/02
Wird diese Ermächtigungsgrundlage später mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert, schließt dies die Verwirklichung des Beitragstatbestandes ab dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung aus, lässt aber nicht die Befugnis der abgabeerhebenden Körperschaft entfallen, die vor dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung entstandenen Abgabenansprüche auch nach diesem Zeitpunkt durch Bescheid geltend zu machen (vgl. etwa Urteile des Senats vom 21. März 1990 - 5 UE 3537/89 -, GemHH 1990, 166 = ZKF 1991, 14 = KStZ 1991, 80; vom 16. September 1993 - 5 UE 3140/90 - BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1995 - 8 C 36.93 -, Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 20 = NVwZ-RR 1996, 525). - VGH Hessen, 21.03.1990 - 5 UE 3537/89
Steuerfestsetzung nach Außerkrafttreten der Steuernorm - hier: …
Auszug aus VGH Hessen, 05.11.2002 - 5 TG 2339/02
Wird diese Ermächtigungsgrundlage später mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert, schließt dies die Verwirklichung des Beitragstatbestandes ab dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung aus, lässt aber nicht die Befugnis der abgabeerhebenden Körperschaft entfallen, die vor dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung entstandenen Abgabenansprüche auch nach diesem Zeitpunkt durch Bescheid geltend zu machen (vgl. etwa Urteile des Senats vom 21. März 1990 - 5 UE 3537/89 -, GemHH 1990, 166 = ZKF 1991, 14 = KStZ 1991, 80; vom 16. September 1993 - 5 UE 3140/90 - BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1995 - 8 C 36.93 -, Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 20 = NVwZ-RR 1996, 525).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2026 - 6 LA 153/24
Straßenbaubeitrag
Wird diese Ermächtigungsgrundlage nach Verwirklichung des Beitragstatbestandes mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert, schließt dies zwar die Entstehung der Leistungspflicht ab dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung aus, lässt aber nicht die vor dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung entstandenen Abgabenansprüche und damit auch nicht die Befugnis der abgabeerhebenden Körperschaft entfallen, ihre Ansprüche auch nach diesem Zeitpunkt durch Bescheid geltend zu machen (vgl. dazu ausführlich Beschl. d. Senats v. 09.10.2026 - 6 LA 152/24 -, zur Veröffentlichung vorgesehen;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.08.2017 - 9 LA 231/16 -, juris Rn. 4;… VGH München, Beschl. v. 12.11.2015 - 6 CS 15.1925 -, juris Rn. 8; VGH Kassel, Beschl. v. 05.11.2002 - 5 TG 2339/02 -, juris Rn. 3;… Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl. 2022, § 30 Rn. 19). - OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2026 - 6 LA 152/24
Straßenbaubeitrag Rückwirkende Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung
Wird diese Ermächtigungsgrundlage nach Verwirklichung des Beitragstatbestandes mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert, schließt dies zwar die Entstehung der Leistungspflicht ab dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung aus, lässt aber nicht die vor dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung entstandenen Abgabenansprüche und damit auch nicht die Befugnis der abgabeerhebenden Körperschaft entfallen, ihre Ansprüche auch nach diesem Zeitpunkt durch Bescheid geltend zu machen (…vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.08.2017 - 9 LA 231/16 -, juris Rn. 4;… VGH München, Beschl. v. 12.11.2015 - 6 CS 15.1925 -, juris Rn. 8; VGH Kassel, Beschl. v. 05.11.2002 - 5 TG 2339/02 -, juris Rn. 3;… Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl. 2022, § 30 Rn. 19). - VGH Hessen, 10.06.2014 - 5 A 337/13
Straßenausbaubeitrag
Wird diese Ermächtigungsgrundlage später mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert, schließt das die Verwirklichung des Beitragstatbestandes ab dem Zeitpunkt der Aufhebung oder der Änderung aus, lässt aber nicht die Befugnis der die Abgabe erhebenden Körperschaft entfallen, die vor dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung der Satzung entstandenen Abgabenansprüche auch nach diesem Zeitpunkt noch durch Bescheid geltend zu machen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 14. Januar 2013 - 5 A 2148/12.Z -, HSGZ 2014, 30 = NVwZ-RR 2013, 564, und vom 5. November 2002 - 5 TG 2339/02 -, HSGZ 2003, 69 = NVwZ-RR 2003, 457; Urteile vom 31. März 1990 - 5 UE 3537/89 -, GemHH 1990, 166 = KStZ 1991, 80, und vom 16. September 1993 - 5 UE 3140/90 -, Juris; BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1995 - 8 C 36.93 -, Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 20 = NVwZ-RR 1996, 525).
- VGH Hessen, 31.01.2013 - 5 C 1850/10
Entwässerungssatzung
Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 5. November 2002 - 5 TG 2339/02 -, NVwZ-RR 2003, 457) lasse eine spätere Änderung oder Aufhebung der Ermächtigungsgrundlage mit Wirkung für die Zukunft nicht die Befugnis der Kommunen entfallen, die vor dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung entstandenen Beitragsansprüche durch Bescheid geltend zu machen. - VGH Hessen, 13.01.2009 - 5 A 2186/08
Satzungserfordernis; Zeitpunkt der Heranziehung des Abgabenpflichtigen; …
Der einmal entstandene Anspruch bleibt bestehen, d.h. eine spätere Änderung oder Aufhebung des Satzungsrechts lässt nicht die Befugnis der anspruchsberechtigten Körperschaft entfallen, diesen Anspruch innerhalb der Festsetzungsfrist zu erheben (Senatsbeschluss vom 5. November 2002 - 5 TG 2339/02 -, HStGZ 2003, 69 [70]; Senatsurteil vom 21. März 1990 - 5 UE 3537/89 -, KStZ 1991, 80;… Driehaus [Hrsg.] Kommunalabgabenrecht, 39. Erg.Lfg., Stand: September 2008, § 8 Rn. 893). - VGH Hessen, 24.01.2013 - 5 A 2148/12
Fehlende Absatzbezeichnung in Satzung
Wird diese Ermächtigungsgrundlage später mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert, schließt dies die Verwirklichung des Beitragstatbestandes ab dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung aus, lässt aber nicht die Befugnis der die Abgabe erhebenden Körperschaft entfallen, die vor dem Zeitpunkt der Aufhebung oder Änderung entstandenen Abgabenansprüche auch nach diesem Zeitpunkt durch Bescheid geltend zu machen (vgl. Beschluss des Senats vom 5. November 2002 - 5 TG 2339/02 -, HSGZ 2003, 69 = NVwZ-RR 2003, 457; Urteile vom 21. März 1990 - 5 UE 3537/89 -, GemHH 1990, 166 = ZKF 1991, 14 = KStZ 1991, 80, und vom 16. September 1993 - 5 UE 3140/90 -, juris; BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1995 - 8 C 36.93 -, Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 20 = NVwZ-RR 1996, 525). - VGH Hessen, 13.01.2009 - 5 A 2188/08 Der einmal entstandene Anspruch bleibt bestehen, d.h. eine spätere Änderung oder Aufhebung des Satzungsrechts lässt nicht die Befugnis der anspruchsberechtigten Körperschaft entfallen, diesen Anspruch innerhalb der Festsetzungsfrist zu erheben (Senatsbeschluss vom 5. November 2002 - 5 TG 2339/02 -, HSGZ 2003, 69 [70]; Senatsurteil vom 21. März 1990 - 5 UE 3537/89 -, KStZ 1991, 80;… Driehaus [Hrsg.] Kommunalabgabenrecht, 39. Erg.Lfg., Stand: September 2008, § 8 Rn. 893).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2006 - 3 B 1933/05 Rn. 23 Vgl. HessVGH, Beschluss vom 5. November 2002 - 5 TG 2339/02 -, DöV 2003, 209 m.w.N.; Driehaus, in: Ders., Kommunalabgabenrecht, Stand März 2006, § 2 Rdn. 5 m.w.N. unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 8. Dezember 1995 - 8 C 36.93 - NVwZ-RR 1996, 525.
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