Rechtsprechung
| VGH Hessen, 18.03.1993 - 5 TH 1914/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Zur Erneuerung einer Kläranlage - Auswirkungen auf Altanlieger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84
Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach …
Auszug aus VGH Hessen, 18.03.1993 - 5 TH 1914/87
Daß der durch die Notwendigkeit der Klärung Von Niederschlagswasser verursachte Anteil der Aufwendungen für Schaffung, Erweiterung oder Erneuerung von Kläranlagen gegenüber dem auf die Schmutzwasserbehandlung entfallenden Anteil geringfügig ist, liegt außerdem der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde, in der die Erhebung von Entwässerungsgebühren nach dem Frischwassermaßstab - also ohne Berücksichtigung des in die Kanalisation eingeleiteten Niederschlagswassers - für bundesrechtlich bedenkenfrei erklärt worden ist (Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - KStZ 1978, 131; Beschluß vom 25. März 1985 - 8 B 11.84 - KStZ 1985, 129). - BVerwG, 26.10.1977 - 7 C 4.76
Entwässerungsgebühren bei Mischkanalisation - Frischwassermaßstab - Kostenanteil …
Auszug aus VGH Hessen, 18.03.1993 - 5 TH 1914/87
Daß der durch die Notwendigkeit der Klärung Von Niederschlagswasser verursachte Anteil der Aufwendungen für Schaffung, Erweiterung oder Erneuerung von Kläranlagen gegenüber dem auf die Schmutzwasserbehandlung entfallenden Anteil geringfügig ist, liegt außerdem der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde, in der die Erhebung von Entwässerungsgebühren nach dem Frischwassermaßstab - also ohne Berücksichtigung des in die Kanalisation eingeleiteten Niederschlagswassers - für bundesrechtlich bedenkenfrei erklärt worden ist (Urteil vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - KStZ 1978, 131; Beschluß vom 25. März 1985 - 8 B 11.84 - KStZ 1985, 129). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1991 - 2 A 2455/89
Kostenspaltung im Kanalanschlußbeitragsrecht; Erhebung von …
Auszug aus VGH Hessen, 18.03.1993 - 5 TH 1914/87
Zweifel hat zu diesem Punkt das OVG Münster in seinem Beschluß vom 21. Februar 1991 - 2 A 2455/89 - NVwZ-RR 1992, 654, geäußert, wenn es (Seite 655 linke Spalte) Vortrag des dortigen Beklagten darüber vermißt, "daß der Regenwasseranteil so gering wäre, daß er bei der Verteilung der Kosten der Kläranlage nicht zu berücksichtigen wäre". - VGH Hessen, 03.11.1982 - V OE 128/81
Auszug aus VGH Hessen, 18.03.1993 - 5 TH 1914/87
Das Verwaltungsgericht hat hierzu mit Recht Passagen aus dem Senatsurteil vom 3. November 1982 - V OE 128/81 - HSGZ 1983, 468 zitiert, in welchem es um gleichgeartete Angriffe von "Altangeschlossenen" gegen die Beitragspflicht für die Erneuerung einer Wasserversorgungsanlage ging.
- VGH Hessen, 25.10.1996 - 5 TG 3259/95
Kommunalabgaben: Kläranlagenbeitrag nach Ausbau einer vorhandenen Anlage mit …
Der Senat geht daher in einem solchen Fall in ständiger Rechtsprechung von der Beitragspflicht sämtlicher Anlieger aus (vgl. Beschlüsse vom 22.5.1990 - 5 TH 1548/89 - HSGZ 1992, 241, vom 17.1.1992 - 5 TH 2568/91 - und vom 18.3.1993 - 5 TH 1914/87 - HSGZ 1993, 498).
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