Rechtsprechung
| VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 TH 2280/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 80 Abs 6 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen gerichtliche Entscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1985 - 12 E 17/85
Gegenvorstellung gegen eine Entscheidung mit dem Inhalt der Versagung von …
Auszug aus VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 TH 2280/85
Rn. 3 Soweit die Gegenvorstellung gleichwohl als grundsätzlich möglich erachtet wird, ist sie lediglich als Anregung an das Gericht zu verstehen, daß dieses von einer ihm von Amts wegen ohnedies zustehenden Befugnis Gebrauch macht, außerhalb des förmlichen Rechtsmittel- oder Rechtsbehelfsverfahrens eine von ihm getroffene Entscheidung zu ändern (vgl. Bay.VGH B. v. 27. Mai 1971 - Nr. 220 VIII 70 - BayVBl. 1972 S. 130; OVG Koblenz B. v. 23. September 1985 - 12 E 17/85 - NJW 1986 S. 1706; Bowitz BayVBl. 1977 S. 663 ) .
- VGH Hessen, 24.09.1986 - 5 UE 704/85
Abfallbeseitigungsrecht: Ausschlachtung von Autowracks, Bestandsschutz von …
Seine Pflicht zum ordnungsrechtlichen Einschreiten zur Durchsetzung abfallrechtlicher Vorschriften kann nämlich weder verwirken noch verjähren (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 6. März 1986 - 5 TH 2280/85 - Beschluß vom 29. Mai 1985 - 3 TG 815/85 - ESVGH 35, 222 = NVwZ 1985 S. 664 = DÖV 1986 S. 79; Beschluß vom 27. September 1984 - 4 TH 2145/84 - HessVGRspr. - VGH Hessen, 30.04.1996 - 6 Q 1069/96
Gericht der Hauptsache; GVG § 17a gilt auch bei Verweisung wegen instanzieller …
Gericht der Hauptsache ist nicht notwendig das Gericht, das den mit dem Abänderungsantrag angegriffenen Beschluß erlassen hat, sondern das Gericht, bei dem die Hauptsache anhängig oder anhängig zu machen ist, das heißt in der Regel das Verwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1980 - 7 C 88/87 - NVwZ 1988, 1024 f., Beschluß vom 24. März 1994 - 1 B 134.93 - InfAuslR 1994, 395; Hess.VGH, Beschluß vom 13. August 1986 - 5 TH 2280/85 - Seiten 3 und 4 des amtlichen Umdrucks;… Kopp, VwGO, 10. Auflage, Rdnr. 115 zu § 80;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage, 1986, Rdnr. 825). - VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 TG 2642/85
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung und Unzulässigkeit einer dagegen …
Insoweit wird auf den ebenfalls zwischen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin ergehenden Beschluß des Senats vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren 5 TH 2280/85 verwiesen. - VGH Hessen, 24.09.1986 - 5 UE 331/85 Seine Pflicht zur Durchsetzung des Abfallrechts mit den Mitteln des Ordnungsrechts kann nämlich weder verwirken noch verjähren (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 6. März 1986 - 5 TH 2280/85 - Beschluß vom 29. Mai 1985 - 3 TH 815/85 - ESVGH 35, 222 = NVwZ 1985 S. 664 = DÖV 1986 S. 79; Beschluß vom 27. September 1984 - 4 TH 2145/84 - HessVGRspr.
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