Rechtsprechung
| VGH Hessen, 07.11.2000 - 5 TZ 114/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Gebühr für Ableitung des Straßenoberflächenwassers - Gebührenschuldner
- Judicialis
KAG § 10; ; HStraßenG § 13 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG § 10; HessStraßenG § 13 Abs. 1
Benutzungsgebührenrecht - Entwässerungsgebühr, Niederschlagswasser, Niederschlagswassergebühr, Straßenoberfläche, Entwässerung, Straßenbaulast, Straßenentwässerung, Inanspruchnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulassung der Beschwerde; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Beschlusses ; Grundsätzliche Bedeutung des Rechtsstreits; Mit Straßenbaulastträger nicht identischer Eigentümer des Straßenlandes ; Ableitung des Straßenoberflächenwassers in ...
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 21.12.1999 - 4 G 2665/98
- VGH Hessen, 07.11.2000 - 5 TZ 114/00
Papierfundstellen
- ESVGH 51, 74
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 43/07
Erhebung von Niederschlagswassergebühren von Bundes- und Landstraßen
Damit obliegt dem Straßenbaulastträger auch die Straßenoberflächenentwässerung so auch Hessischer VGH, Beschluss vom 07.11.2000 - 5 TZ 114/00 - ESVGH 51, 74 zu § 13 Abs. 1 des Hessischen Straßengesetzes.Daraus folgt, dass der Eigentümer einer Straßenfläche nicht mit Entwässerungsgebühren belastet werden kann, wenn ihm nicht zugleich die Straßenbaulast obliegt so auch Hessischer VGH, Beschluss vom 07.11.2000, a.a.O, und OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.07.2000 -2 L 28/99 -, KStZ 2001, 93 = NVwZ 2001, 588; ferner Nolte, Gebührenpflicht des Landes als Straßeneigentümerin für die Benutzung kommunaler Abwassereinrichtungen, NVwZ 2001, 1378.
- OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07
Erhebung von Niederschlagswassergebühren für Entwässerung von Bundesautobahnen
Im Hinblick darauf, dass die Klägerin bei der BAB 6 sowohl Eigentümer als auch Straßenbaulastträger ist, stellt sich im vorliegenden Fall nicht das Problem, ob eine Heranziehung des Eigentümers einer öffentlichen Verkehrsfläche zu Niederschlagswassergebühren ausscheidet, wenn Eigentum und Straßenbaulast auseinander fallen vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 07.11.2000 - 5 TZ 114/00 -, ESVGH 51, 74. - OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 4 L 32/15
Zur Erhebung von Niederschlagsgebühren von Trägern der Straßenbaulast
Dementsprechend wird auch nach der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung der Träger der Straßenbaulast trotz der Übernahme der Rechte und Pflichten des Eigentümers satzungsrechtlich nicht als solcher angesehen (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 11. Juni 2009 - 4 EO 109/06 - OVG Saarland, Teilurteil v. 5. September 2007 - 1 A 44/07 - VGH Hessen, Beschl. v. 7. November 2000 - 5 TZ 114/00 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 12. Juli 2000 - 2 L 28/99 -, jeweils zit. nach JURIS). - VG Düsseldorf, 09.05.2012 - 5 K 3487/11
Niederschlagswassergebühren Straßen NRW Landesstraße Inanspruchnahme öffentliche …
Rn. 57 Zu § 13 Abs. 1 des Hess. Straßengesetzes, Hessischer VGH, Beschluss vom 07.11.2000 - 5 TZ 114/00 - ESVGH 51, 74; zu § 11 Saarl.
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