Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 5 Ta 12/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Streitwert - Bewertung eines Antrags auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte und Feststellung ihrer fehlenden Berechtigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 04.06.2009 - 12 Ca 18/09
- LAG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 5 Ta 12/09
Wird zitiert von ... (6)
- LAG Baden-Württemberg, 02.10.2009 - 5 Ta 103/09
Streitwertfestsetzung - Abmahnung - Grundsätze des Ermessensspielraums
Deshalb wird in solchen Fällen vom Beschwerdegericht eine entsprechende Entscheidung ungeachtet dessen respektiert, ob der festgesetzte Gebührenwert vom Beschwerdegericht selbst höher oder niedriger festgesetzt worden wäre, wenn sich die "Richtigkeit" eines bestimmten Wertes nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, sondern Ergebnis einer richterlichen Schätzung ist, die auch von subjektiven Wertungselementen abhängt (vgl. hierzu etwa LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 12/09 - zu II 1 der Gründe).Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Bewertung des wirtschaftlichen Interesses der klagenden Partei an einer Entfernung einer Abmahnung bzw. deren Widerruf nach der Rechtsprechung der nunmehr für das Streitwertbeschwerderecht zuständigen Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts eine Bewertung eines Abmahnungsstreites in Anknüpfung an das Bruttomonatsgehalt nicht mehr ermessensfehlerhaft ist (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 12/09 - zu II 3 der Gründe; 29. Juli 2009 - 5 Ta 29/09 - zu II 1 der Gründe).
- LAG Baden-Württemberg, 21.05.2010 - 5 Ta 83/10
Streitwertfestsetzung - Antrag auf Arbeitszeitverringerung und Verteilung der …
Dies hat die erkennende Kammer für zahlreiche aus dem Arbeitsverhältnis abgeleitete Einzelansprüche (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 12/09 - [Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte]; 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - [Zwischenzeugnis]; 20. Juli 2009 - 5 Ta 14/09 - [Zeugnis]; 28. September 2009 - 5 Ta 87/09 - [Klage gegen Versetzung]; 9. November 2009 - 5 Ta 123/09 - [Beschäftigungsantrag]; 18. Dezember 2009 - 5 Ta 131/09 - [Erteilung eines Nachweises nach dem Nachweisgesetz]) und auch für den Antrag nach § 8 TzBfG (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533; 30. Juli 2009 - 5 Ta 31/09) entschieden. - LAG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 5 Ta 128/10
Streitwert - Reduzierung der täglichen Arbeitszeit
Dies hat die erkennende Kammer für zahlreiche aus dem Arbeitsverhältnis abgeleitete Einzelansprüche (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 12/09 - [Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte]; 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - [Zwischenzeugnis]; 20. Juli 2009 - 5 Ta 14/09 - [Zeugnis]; 28. September 2009 - 5 Ta 87/09 - [Klage gegen Versetzung]; 9. November 2009 - 5 Ta 123/09 - [Beschäftigungsantrag]; 18. Dezember 2009 - 5 Ta 131/09 - [Erteilung eines Nachweises nach dem Nachweisgesetz]) und auch für den Antrag nach § 8 TzBfG (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533; 30. Juli 2009 - 5 Ta 31/09) entschieden.
- LAG Baden-Württemberg, 02.08.2010 - 5 Ta 141/10
Streitwert - Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Widerruf und …
Rn. 8 Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Bewertung des wirtschaftlichen Interesses der klagenden Partei an der Entfernung einer Abmahnung bzw. deren Widerruf nach der Rechtsprechung der nunmehr für das Streitwertbeschwerderecht zuständigen Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts (vgl. LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 12/09 - zu II 3 der Gründe; 29. Juli 2009 - 5 Ta 29/09 -) eine Bewertung eines Abmahnungsstreites in Anknüpfung an das Brutto-Monatsgehalt nicht ermessensfehlerhaft ist. - LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10
Streitwert - Entfernung von sechs Abmahnungen aus der Personalakte - Feststellung …
Die Beschwerdekammer hat bereits mehrfach entschieden, dass bei der Bewertung von Abmahnungsstreitigkeiten eine Anlehnung an das Monatseinkommen der klagenden Partei nicht ermessensfehlerhaft ist (statt vieler LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 12/09 - zu II der Gründe) und im Hinblick auf die auch gerade im Streitwertrecht erforderliche Planbarkeit und Vorhersehbarkeit sowie aus Gründen der Rechtssicherheit es geboten erscheint, sich bei der Bewertung eines Abmahnungsstreits von der Bezugsgröße Monatseinkommen leiten zu lassen (statt vieler LAG Baden-Württemberg 6. August 2009 - 5 Ta 25/09 - zu II 2 der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 06.08.2009 - 5 Ta 25/09
Streitwert - Entfernung einer Abmahnung und einer Leistungsbeurteilung aus der …
Rn. 10 Soweit die Beschwerde geltend macht, dass die Klage auf Entfernung einer Abmahnung mit einem Monatsgehalt zu bewerten ist, ist ihr insoweit beizutreten, als eine solche Festsetzung, wie die Beschwerdekammer in anderem Zusammenhang auch bereits entschieden hat (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 12/09), nicht ermessensfehlerhaft ist.
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