Rechtsprechung
| LAG Köln, 09.02.2011 - 5 Ta 397/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 115 ZPO
Prozesskostenhilfe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 1 S. 2; ZPO § 120 Abs. 4
Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe unter Ausschluss steuerfreier Zahlungen für Verpflegungsmehraufwendungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe unter Ausschluss steuerfreier Zahlungen für Verpflegungsmehraufwendungen
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 10.06.2009 - 2 Ca 724/09
- LAG Köln, 09.02.2011 - 5 Ta 397/10
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- LAG Köln, 15.01.2009 - 5 Ta 534/08
Prozesskostenhilfe; Fahrtkostenerstattung; Verpflegungsmehraufwendungen
Auszug aus LAG Köln, 09.02.2011 - 5 Ta 397/10
Rn. 17 Daran hat sich die Einkommensberechnung auch im Rahmen der Prozesskostenhilfe zur orientieren (so bereits LAG Köln, Beschluss vom 15.01.2009 - 5 Ta 534/08 - ).
- LAG Köln, 22.08.2011 - 1 Ta 214/11
Unwirksame Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung im Nachprüfungsverfahren …
2.) Spesen, die dem Arbeitnehmer steuerfrei erstattet werden, sind Ausgleich für zusätzlichen arbeitsbedingten Aufwand und daher im Rahmen der Prozesskostenhilfe - ebenso wie im Steuerrecht - nicht als Einkommen zu berücksichtigen (ebenso LAG Köln v. 9.2.2011 - 5 Ta 397/10 -).Daran hat sich die Einkommensberechnung auch im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu orientieren (LAG Köln v. 09.02.2011 - 5 Ta 397/10 - LAG Köln v. 15.01.2009 - 5 Ta 534/08).
- LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17
Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe
Im Rahmen des Unterhaltsrechts wird dies befürwortet (siehe nur Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 3 WF 309/07 (PKH), 3 WF 309/07, juris - Anrechnung als Einkommen mit 1/3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. September 2003, 18 WF 161/02, juris - Anrechnung von 1/3) im Übrigen werden unterschiedliche Werte angenommen (LAG Hamm, Beschluss vom 08.09.2014, 14 Ta 352/14, juris, keine Anrechnung; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.11.2012, 5 Ta 189/12, Juris - keine Anrechnung; LAG Köln, Beschluss vom 09.02.2011, 5 Ta 397/10, juris - keine Anrechnung; LAG Hamm, Beschluss vom 06.06.2011, 4 Ta 771/10, n.v. - Einzelfallentscheidung jeweils zu PKH). - LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2012 - 5 Ta 189/12
Prozesskostenhilfe - Verpflegungszuschuss - anrechnungsfähiges Einkommen
Daran hat sich die Einkommensberechnung auch im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu orientieren (LAG Köln, Beschl. v. 09.02.1011 - 5 Ta 397/10 - und Beschl. v. 15.01.2009 - 5 Ta 534/08 -). - LAG Köln, 14.01.2019 - 1 Ta 207/18
Berücksichtigung steuerfrei erstatteter Spesen und der Unterkunftskosten bei der …
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass weder Verpflegungskosten (LAG Hamm 23.03.2018 - 5 Ta 135/17 - LAG Köln 09.02.2011 - 5 Ta 397/10 - OLG Nürnberg 15.05.2015 MDR 2015, 1153) noch Fahrtkosten (LAG Köln 15.01.2009 - 5 Ta 534/08 -) als Einkünfte zu berücksichtigen sind, wenn sie im Rahmen der steuerfreien Pauschalen bleiben, was vorliegend der Fall ist. - LAG Köln, 22.10.2018 - 1 Ta 156/18 Rn. 9 b) Der steuerfrei gezahlte Verpflegungszuschuss in Höhe von EUR ist bei Berechnung der Monatsrate unberücksichtigt zu lassen, da dieser kein einzusetzendes Einkommen darstellt (LAG Hamm 23.03.2018 - 5 Ta 135/17; LAG Köln 09.02.2011 - 5 Ta 397/10 - juris).
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