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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 20.03.1997 - 5 TaBV 22/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,21251
LAG Nürnberg, 20.03.1997 - 5 TaBV 22/96 (https://dejure.org/1997,21251)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20.03.1997 - 5 TaBV 22/96 (https://dejure.org/1997,21251)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20. März 1997 - 5 TaBV 22/96 (https://dejure.org/1997,21251)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wahl der Freizustellenden in Verhältniswahl; Teilweise Freistellungen nach dem deHondtschen Höchstzahlverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 48/95

    Aufteilung der Freistellung auf mehrere Betriebsratsmitglieder

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  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20

    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

    Auch wenn das Landesarbeitsgericht zu Recht davon ausgegangen ist, dass bei der Aufteilung von Teilfreistellungen derjenigen Vorschlagsliste das Bestimmungsrecht zukommt, der nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren die Vollfreistellung zufallen würde und eine Verteilung der Höchstzahlen nach Köpfen nicht statthaft ist (vgl. LAG Baden-Württemberg 25. April 2013 - 21 TaBV 7/12 - zu 2 der Gründe; LAG Brandenburg 4. März 2003 - 2 TaBV 22/02 - zu II 2.3 der Gründe; LAG Nürnberg 20. März 1997 - 5 TaBV 22/96 - Greßlin Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder S. 216 f.; Ratayczak AiB 2010, 296, 298;… Weber GK-BetrVG 11. Aufl. § 38 Rn. 60;… DKW/Wedde 17. Aufl. § 38 Rn. 21;… Wolmerath in Düwell BetrVG 5. Aufl. § 38 Rn. 8;… aA Fitting BetrVG 30. Aufl. § 38 Rn. 43), sind auf der Vorschlagsliste nicht von vornherein Kandidatenpaare anzugeben, deren kombiniertes Freistellungsvolumen einer Vollfreistellung entspricht.
  • LAG Brandenburg, 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02

    Wahl d. freizustellenden Mitglieder d. BR bei zwei miteinander konkurrierenden …

    Das Verhältniswahlrecht wird daher verletzt, wenn bei Aufteilung einer Vollfreistellung auf mehrere teilweise Freistellungen diese Teilfreistellungen nicht der Liste zufallen, welcher die Vollfreistellung zufallen würde (ebenso Beschl. d. LAG Nürnberg v. 20.03.1997 - 5 TaBV 22/96 -, ZBVR 1998, S. 8 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11

    Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Anfechtung der Wahl

    Rn. 79 Unentschieden kann die umstrittene Frage bleiben, ob dann, wenn sich der Betriebsrat für Voll- und für Teilfreistellungen entschieden hat, sich die auf die Wahllisten nach der Verhältniswahl zu verteilenden Höchstzahlen nach der Anzahl der tatsächlich freizustellenden Personen richtet (…Fitting, aaO, § 38 Rn. 43;… Wlotzke/Preis, Betriebsverfassungsgesetz, 3. Aufl., § 38 Rn. 18) oder ob bei Aufteilung von Vollfreistellungen auf Teilfreistellungen derjenigen Wahlliste die Teilfreistellungen zustehen, der auch die Vollfreistellung zufallen würde (LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02; LAG Nürnberg 20.03.1997 - 5 TaBV 22/96;… DKKW, aaO, § 38 Rn. 21;… Düwell/Wolmerath, aaO, § 38 BetrVG Rn. 8;… Greßlin, aaO, S. 217).
  • VGH Hessen, 28.11.2018 - 22 A 2095/17

    Aufteilung von Freistellungen im Personalrat

    {RN: 29} In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass unter Berufung auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg zum Betriebsverfassungsrecht in Bezug auf die Freistellungsvorschrift im Bundespersonalvertretungsgesetz (§ 46 BPersVG) davon ausgegangen wird, dass im Falle einer Aufteilung einer Vollfreistellung auf mehrere Teilfreistellungen diese Teilfreistellungen derjenigen Liste zustehen, der die volle Freistellung zugefallen wäre (vgl. für das Betriebsverfassungsgesetz LAG Nürnberg, Beschluss vom 20. März 1997 - 5 TaBV 22/96 - , juris).
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