Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 29.01.1987 - 5 TaBV 4/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gestattung der Benutzung von Diensttelefonen für Privatgespräche; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Freiwilligkeit der Leistung; Absehen von der Leistungsgewährung nach dem Spruch der Einigungsstelle; Modalitäten der Abrechnung der Telefonkosten
Papierfundstellen
- NZA 1987, 572 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 07.04.2006 - 10 TaBV 1/06
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Verbot der Privatnutzung von Internet und …
Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats könnte sich allenfalls dann ergeben, wenn konkrete Regelungen zur Privatnutzung von Internet und E-Mail aufgestellt werden sollten (vgl.: LAG Nürnberg, Beschluss vom 29.01.1987 - NZA 1987, 572;… Fitting, a.a.O., § 87 Rz. 71;… ErfK/Kania, 6. Aufl., § 87 BetrVG Rz. 19;… Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 9. Aufl., § 87 Rz. 53;… GK-BetrVG/Wiese, 8. Aufl., § 87 Rz. 188 ff., 190). - ArbG Hamburg, 07.11.2012 - 27 BVGa 3/12
Mitbestimmung bei Dienstanweisung zur Internetnutzung
Soweit es aber um die Frage geht, ob eine Privatnutzung überhaupt gestattet wird, kann der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei über die Gewährung freiwilliger Leistungen entscheiden (…LAG Hamm v. 07.04.2006, 10 TaBV 1/06, juris, Rn. 43; zur Privatnutzung von Diensttelefonen vgl. LAG Nürnberg v. 29.01.1987, 5 TaBV 4/86, NZA 1987, 572).
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Rechtsprechung
| LAG Köln, 05.03.1986 - 5 TaBV 4/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsrat; Gutachter; Sachverständiger; Bestellung; Einstweilige Verfügung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 11.02.1986 - 2 BVGa 2/86
- LAG Köln, 05.03.1986 - 5 TaBV 4/86
Papierfundstellen
- DB 1986, 2188
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2005 - 5 TaBV 18/05
Einstweilige Verfügung - Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen …
Es ist anerkanntes Recht, dass in einem Fall der vorliegenden Art jedenfalls keine zu geringen Anforderungen an die Darlegung (und Glaubhaftmachung) von Verfügungsgrund und Verfügungsanspruch zu stellen sind (vgl. LAG Köln vom 05.03.1986 - 5 TaBV 4/86 -).
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