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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 01.08.1986 - 5 TaBV 5/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3402
LAG Schleswig-Holstein, 01.08.1986 - 5 TaBV 5/86 (https://dejure.org/1986,3402)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.08.1986 - 5 TaBV 5/86 (https://dejure.org/1986,3402)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. August 1986 - 5 TaBV 5/86 (https://dejure.org/1986,3402)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung der Höhe des Gegenstandswerts im Zustimmungsersetzungsverfahren

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 723
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • LAG Thüringen, 21.01.1997 - 8 Ta 137/96

    Gegenstandswert eines Beschlussverfahrens auf Erteilung der Zustimmung zu einer …

    Die bloße Reflexwirkung eines solchen Beteiligungsverfahrens zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf vermögensrechtliche Ansprüche oder Verpflichtungen, die aus dem den Individualrecht zuzuordnende Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer folgen mögen, (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 03.05.1994, 1 ABR 58/93, EzA § 99 BetrVG, Entsch. 122), führt nicht dazu, dass es sich bei kollektiven Beteiligungsverfahren der vorliegenden Art um vermögensrechtliche Verfahren im dargelegten Sinne handeln würde (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.08.1986, 5 TaBV 5/86, NZA 86, 723; LAG Hamburg, Beschluss vom 01.09.1995, 7 Ta 12/95, LAGE § 8 BRAGO, Entsch.

    Diese besondere Aufführung der nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten im 2. Halbsatz von § 8 Abs. 2 S. 2 BRAGO wäre überflüssig, wenn diese Gegenstände bereits vom 1. Halbsatz erfasst wären (so zu Recht LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.08.1986 a. a. O.).

    Denn zum einen stellen diese Regelungen speziell auf Individualstreitigkeiten zugeschnittene und von sozialen Erwägungen maßgeblich beeinflusste Wertnormen dar, die auf kollektive Streitigkeiten der vorliegenden Art schon wegen des völlig anderen Regelungsgegenstandes keine Anwendung finden können, und zum anderen würde durch die wohl von der herrschenden Meinung vertretene Anwendbarkeit dieser Wertregelungen die aufgezeigte gesetzgeberische Entscheidung in § 8 Abs. 2 Halbsatz 2 zweiter Alternative BRAGO, die eine Spezialregelung für nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten enthält, umgangen (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.08.1986, a. a. O.; LAG München, Beschluss vom 07.12.1995, 3 Ta 10/95, NZA - RR 96, 419 = LAGE § 8 BRAGO, Entsch. 29; LAG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 21.01.1996, 4 Ta 140/95, arbeitsrechtliche Entscheidungen Heft 2/96, S. 59; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.06.1993, 2 Ta 12/93 n. v.; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.10.1994, 4 TaBV 19/94 n. v.; LAG Hamburg…, Beschluss vom 04.08.1992, a. a. O.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.05.1993, 1 Ta 54/93, LAGE § 8 BRAGO; Entsch.

    Ansonsten sind die in diesen Wertfestsetzungsnormen aufgeführten Kriterien auch im Rahmen von § 8 Abs. 2 S. 2 2. Halbsatz BRAGO durchaus anwendbar (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.08.1986, a. a. O.; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993, 3 Ta 67/93, Der Betrieb 1993, 2604; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.04.1992, 8 Ta 5/92, Juristisches Büro 1992, 601; LAG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 30.06.1993, a. a. O.; LAG Hamburg…, Beschluss vom 04.08.1992, a. a. O.; LAG München…, Beschluss vom 24.05.1993, a. a. O.; LAG München…, Beschluss vom 07.12.1995, a. a. O.; LAG Mecklenburg, Beschluss vom 13.10.1994, 4 TaBV 57/94 n. v.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.12.1988 - 6 Ta 207/87

    Festsetzung des Gegenstandswertes im arbeitsgerichtlichen …

    Die gesonderte Nennung nichtvermögensrechtlicher Gegenstände im 2. Halbsatz wäre jedoch überflüssig, wenn diese bereits von dem 1. Halbsatz erfaßt würden (so zutreffend LAG S.-H., NZA 1986, 723 f., vgl. auch LAG Niedersachsen, NZA 1988, 220; LAG München - 8 TaBV 39/77 - vom 19.12.1978;… anders wohl Müller/Bayer, a.a.O.; unklar Vetter, NZA 1986, 182 ff.).

    Eine Abweichung wäre nicht aus der Lage des Falles heraus gerechtfertigt, sie käme nach dieser formalistischen Berechnung selbst dann zum Zuge, wenn sie nicht durch die Lage des Falles geboten wäre (ähnlich auch LAG Schleswig-Holstein, NZA 1986, 723; vgl. auch LAG Niedersachsen, AnwBl. 1984, 166; LAG Niedersachsen, NZA 1988, 220; LAG München - 8 TaBV 19/77 - vom 19.12.1978).

    Mit dem Begriff der Lage des Falles sind sämtliche Umstände des Einzelfalles gemeint (vgl. LAG Schleswig-Holstein, NZA 1986, 723 ff.;… Riegel/Sußbauer, BRAGO, § 8 Rdn. 51).

  • LAG Nürnberg, 02.11.1998 - 7 Ta 167/98

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

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  • LAG Hamburg, 01.09.1995 - 7 Ta 13/95

    Anspruch auf Ersetzung der verweigerten Zustimmung zur Eingruppierung in …

    Das Arbeitsgericht hat zu Recht angenommen, daß es sich bei der von der Beteiligten zu 1) mit dem Beschlußverfahren beantragten Ersetzung der Zustimmung zu den von ihr beabsichtigten Eingruppierungen um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit handelt (ebenso u. a.: LAG Hamburg, Beschluß vom 25.11.1994 - 3 Ta 22/94; LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 01.08.1986 - 5 Ta Bv 5/86 - NZA 1986, 723; LAG Bremen, Beschluß vom 20.01.1993 - 4 Ta 79/92).

    Dem Arbeitsgericht ist auch insoweit zu folgen, daß im vorliegenden Beschlußverfahren genügend tatsächliche Anhaltspunkte für eine individuelle Festsetzung im gesetzlichen Rahmen von 300, 00 DM bis zu 1.000.000,00 DM gegeben sind, so daß nicht auf den "Hilfswert" zurückgegriffen werden darf (so auch LAG Hamburg…, Beschluß vom 25.11.1994, a.a.O.; anderer Ansicht: LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 01.08.1986, a.a.O.; LAG Bremen…, Beschluß vom 20.01.1993, a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.01.1993 - 5 Ta 135/92

    Festsetzung des Gegenstandswerts im arbeitsgerichtlichen …

    Diese Gegenstände hätten im 2. Halbsatz nicht gesondert aufgeführt zu werden brauchen, wenn sie bereits von dem 1. Halbsatz erfaßt würden - so LAG Schi.-Holst., NZA 86, 723 f; Beschl. v. 15.12.88, 6 Ta 206/87; vgl. auch LAG Niedersachsen, NZA 88, 220 -.
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.05.1993 - 5 Ta 62/93

    Festsetzung des Gegenstandswertes im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

    Diese Gegenstände hätten im 2. Halbsatz nicht gesondert aufgeführt zu werden brauchen, wenn sie bereits von dem 1. Halbsatz erfaßt würden - so LAG Schl.-Holst., NZA 86, 723 f; LAG Niedersachsen, NZA 88, 220 -.
  • LAG Niedersachsen, 28.06.1990 - 11 Ta 158/90

    Bestimmung des festzusetzenden Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit …

    Die in beiden Vorschriften enthaltenen Präzisierungen können daher zur rechtlichen Auslegung des Terminus "Lage des Falles" in § 8 BRAGO herangezogen werden (vgl. LAG - Schleswig-Holstein, Beschluß vom 01.08.1986 - 5 TaBV 5/86 - in NZA 86, 723).
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