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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 14.06.2001 - 5 U 8/01 a   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15315
OLG Bremen, 14.06.2001 - 5 U 8/01 a (https://dejure.org/2001,15315)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.06.2001 - 5 U 8/01 a (https://dejure.org/2001,15315)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - 5 U 8/01 a (https://dejure.org/2001,15315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 12 § 19a ZPO
    Gerichtsstand für Aktivprozesse des Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine angemessene Vergütung; Bestimmung des örtlichen Gerichtsstands bei Kaufvertragsstreitigkeiten; Geltung der besonderen insolvenzrechtlichen Gerichtsstände für Klagen des Insolvenzverwalters wegen seiner Vergütung; Schaffung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.1983 - I ARZ 334/83

    Allgemeiner Gerichtsstand des Konkursverwalters

    Auszug aus OLG Bremen, 14.06.2001 - 5 U 8/01
    Die Regelung ist dabei eine Reaktion auf die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, der die im früheren Konkursrecht streitige Frage, ob Klagen gegen die Konkursmasse am (Wohn-) Sitz des Gemeinschuldners, des Konkursverwalters oder am Ort der Konkursverwaltung erhoben werden mussten, dahin entschieden hatte, maßgeblich sei der Wohnsitz des Konkursverwalters ( vgl. u.a. BGHZ 88, 331 ff ); dies wurde aus praktischen Gesichtspunkten kritisiert, da das danach zuständige Gericht vielfach weit ab vom Ort der Konkursverwaltung und damit vom Geschehen lag ( vgl. die Begründung der Bundesregierung zu Art. 18 Nr. 1 des Entwurfs des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung - EGInsO - und der dort zunächst als § 31 a ZPO geplanten Fassung BT-Drucks. 12/3803 S. 67 f).
  • OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02

    Wirksamkeit des Beitritts eines atypischen stillen Gesellschafters zu einer …

    Der Kläger verteidigt das landgerichtliche Urteil und vertieft sein bisheriges Vorbringen unter Bezugnahme auf zwei Entscheidungen des Senats vom 20. Juni 2002 (5 U 95/01) und 29. August 2002 (5 U 08/01).
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