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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.03.2015 - 5 U 110/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,47638
OLG Köln, 13.03.2015 - 5 U 110/14 (https://dejure.org/2015,47638)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.2015 - 5 U 110/14 (https://dejure.org/2015,47638)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 2015 - 5 U 110/14 (https://dejure.org/2015,47638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GOZ § 5 Abs. 2 ; GOZ § 10 Abs. 3
    Voraussetzungen der Geltendmachung eines höheren als eines 2,3-fachen Gebührensatzes durch einen Zahnarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Geltendmachung eines höheren als eines 2,3-fachen Gebührensatzes durch einen Zahnarzt; Anforderungen an die Begründung der Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Schleswig, 06.10.2016 - 5 U 72/16

    Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach Vertragsbeendigung

    Die Voraussetzungen der Verwirkung, die im Übrigen vorliegen müssen (OLG Celle…, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 13 U 205/13, juris Leitsatz 2 und Rn. 50; Senat, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 5 U 110/14, n.v.; OLG Celle…, Urteil vom 21. Mai 2015 - 13 U 38/14, juris Rn. 70 ff.; OLG Frankfurt…, Urteil vom 26. August 2015 - 17 U 202/14, juris Rn. 35 ff.; OLG Nürnberg…, Urteil vom 11. November 2015 - 14 U 2439/14, juris Rn. 32; OLG Frankfurt…, Urteil vom 27. Januar 2016 - 17 U 16/15, juris Rn. 33), sind erfüllt.
  • VG München, 07.02.2019 - M 17 K 17.4947

    Beihilfe für zahnmedizinische Behandlungen bei Überschreiten des 2,3-fachen …

    Nur dann, wenn sich bei einer konkreten Leistung eine überdurchschnittliche Erschwernis im Sinne von § 5 Abs. 2 GOZ ergibt bzw. eine generell bei der gesamten Behandlung gegebene Erschwernis konkret auswirkt, lässt § 5 Abs. 2 GOZ in Bezug auf diese konkrete Einzelleistung einen höheren als den 2, 3-fachen Gebührensatz zu, wobei dies bezogen auf die Einzelleistung verständlich und nachvollziehbar zu begründen ist (OLG Köln, B.v. 13.3.2015 - I-5 U 110/14 - juris Rn. 4; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen, Band 2, A III, Stand 1.11.2018, § 6 BBhV Anm. 11 (6)).
  • VG München, 12.02.2019 - M 17 K 18.608

    Beihilfe für zahnmedizinische Behandlung bei Überschreiten des Schwellenwerts der …

    Nur dann, wenn sich bei einer konkreten Leistung eine überdurchschnittliche Erschwernis im Sinne von § 5 Abs. 2 GOZ ergibt bzw. eine generell bei der gesamten Behandlung gegebene Erschwernis konkret auswirkt, lässt § 5 Abs. 2 GOZ in Bezug auf diese konkrete Einzelleistung einen höheren als den 2, 3-fachen Gebührensatz zu, wobei dies bezogen auf die Einzelleistung verständlich und nachvollziehbar zu begründen ist (OLG Köln, B.v. 13.3.2015 - I-5 U 110/14 - juris Rn. 4; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen, Band 2, A III, Stand 1.11.2018, § 6 BBhV Anm. 11 (6)).
  • VG München, 28.03.2019 - M 17 K 17.5524

    Beihilfe für zahnmedizinische Behandlungen

    Nur dann, wenn sich bei einer konkreten Leistung eine überdurchschnittliche Erschwernis im Sinne von § 5 Abs. 2 GOZ ergibt bzw. eine generell bei der gesamten Behandlung gegebene Erschwernis konkret auswirkt, lässt § 5 Abs. 2 GOZ in Bezug auf diese konkrete Einzelleistung einen höheren als den 2, 3-fachen Gebührensatz zu, wobei dies bezogen auf die Einzelleistung verständlich und nachvollziehbar zu begründen ist (OLG Köln, B.v. 13.3.2015 - I-5 U 110/14 - juris Rn. 4; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen, Band 2, A III, Stand 1.11.2018, § 6 BBhV Anm. 11 (6)).
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