Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.03.2015 - 5 U 110/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GOZ § 5 Abs. 2 ; GOZ § 10 Abs. 3
Voraussetzungen der Geltendmachung eines höheren als eines 2,3-fachen Gebührensatzes durch einen Zahnarzt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Geltendmachung eines höheren als eines 2,3-fachen Gebührensatzes durch einen Zahnarzt; Anforderungen an die Begründung der Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes
Verfahrensgang
- LG Bonn, 23.05.2014 - 9 O 516/12
- OLG Köln, 13.03.2015 - 5 U 110/14
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Schleswig, 06.10.2016 - 5 U 72/16
Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach Vertragsbeendigung
Die Voraussetzungen der Verwirkung, die im Übrigen vorliegen müssen (OLG Celle…, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 13 U 205/13, juris Leitsatz 2 und Rn. 50; Senat, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 5 U 110/14, n.v.; OLG Celle…, Urteil vom 21. Mai 2015 - 13 U 38/14, juris Rn. 70 ff.; OLG Frankfurt…, Urteil vom 26. August 2015 - 17 U 202/14, juris Rn. 35 ff.; OLG Nürnberg…, Urteil vom 11. November 2015 - 14 U 2439/14, juris Rn. 32; OLG Frankfurt…, Urteil vom 27. Januar 2016 - 17 U 16/15, juris Rn. 33), sind erfüllt. - VG München, 07.02.2019 - M 17 K 17.4947
Beihilfe für zahnmedizinische Behandlungen bei Überschreiten des 2,3-fachen …
Nur dann, wenn sich bei einer konkreten Leistung eine überdurchschnittliche Erschwernis im Sinne von § 5 Abs. 2 GOZ ergibt bzw. eine generell bei der gesamten Behandlung gegebene Erschwernis konkret auswirkt, lässt § 5 Abs. 2 GOZ in Bezug auf diese konkrete Einzelleistung einen höheren als den 2, 3-fachen Gebührensatz zu, wobei dies bezogen auf die Einzelleistung verständlich und nachvollziehbar zu begründen ist (OLG Köln, B.v. 13.3.2015 - I-5 U 110/14 - juris Rn. 4; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen, Band 2, A III, Stand 1.11.2018, § 6 BBhV Anm. 11 (6)). - VG München, 12.02.2019 - M 17 K 18.608
Beihilfe für zahnmedizinische Behandlung bei Überschreiten des Schwellenwerts der …
Nur dann, wenn sich bei einer konkreten Leistung eine überdurchschnittliche Erschwernis im Sinne von § 5 Abs. 2 GOZ ergibt bzw. eine generell bei der gesamten Behandlung gegebene Erschwernis konkret auswirkt, lässt § 5 Abs. 2 GOZ in Bezug auf diese konkrete Einzelleistung einen höheren als den 2, 3-fachen Gebührensatz zu, wobei dies bezogen auf die Einzelleistung verständlich und nachvollziehbar zu begründen ist (OLG Köln, B.v. 13.3.2015 - I-5 U 110/14 - juris Rn. 4; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen, Band 2, A III, Stand 1.11.2018, § 6 BBhV Anm. 11 (6)). - VG München, 28.03.2019 - M 17 K 17.5524
Beihilfe für zahnmedizinische Behandlungen
Nur dann, wenn sich bei einer konkreten Leistung eine überdurchschnittliche Erschwernis im Sinne von § 5 Abs. 2 GOZ ergibt bzw. eine generell bei der gesamten Behandlung gegebene Erschwernis konkret auswirkt, lässt § 5 Abs. 2 GOZ in Bezug auf diese konkrete Einzelleistung einen höheren als den 2, 3-fachen Gebührensatz zu, wobei dies bezogen auf die Einzelleistung verständlich und nachvollziehbar zu begründen ist (OLG Köln, B.v. 13.3.2015 - I-5 U 110/14 - juris Rn. 4; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen, Band 2, A III, Stand 1.11.2018, § 6 BBhV Anm. 11 (6)).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".