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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.10.2006 - 5 U 112/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4563
OLG Hamburg, 11.10.2006 - 5 U 112/06 (https://dejure.org/2006,4563)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.10.2006 - 5 U 112/06 (https://dejure.org/2006,4563)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 5 U 112/06 (https://dejure.org/2006,4563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 416; ; ZPO § 440; ; ZPO § 940

  • archive.org

    ZPO § 416 ZPO, § 440 ZPO, § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 416; ZPO § 440; ZPO § 940; UrhG § 81
    Doppelte Vergabe von Vermarktungsrechten für Fußballspiele - Sicherung der Ansprüche durch einstweilige Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Pflichten aus einem Vertrag zur (doppelten) exklusiven Vergabe von Vermarktungsrechten für Fußballspiele; Leistungsschutzrechte des Veranstalters; Rangverhältnis der Gläubiger bei Übertragung der exklusiven Rechte an mehrere Vermarktungsgesellschaften; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 181
  • SpuRt 2007, 171
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 12.06.2003 - 5 U 67/02

    Radio Hamburg verliert gegen DFL, HSV und FC St. Pauli

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.10.2006 - 5 U 112/06
    Der Veranstalter eines sportlichen Wettkampfes besitzt keine Leistungsschutzrechte nach § 81 UrhG an dieser Veranstaltung, die er in Form von Fernsehrechten oder Werberrechten nur einmal vergeben könnte; die Gestattung zur Vermarktung eines Sportereignisses in Form von Fernsehübertragungen oder Bandenwerbung beruht vielmehr auf dem Hausrecht des Veranstalters und stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar (vgl. Schricker-Vogel, UrhR, 3.Aufl., § 81 Rn.16 m.w. N.; zu den sog. Hörfunkrechten bei Fußballspielen s. auch Senat AfP 2003, 361).
  • OLG Hamm, 15.10.2003 - 30 U 131/03

    Sicherung der Ansprüche aus einem Mietvertrag bei Konkurrenz mehrerer Gläubiger

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.10.2006 - 5 U 112/06
    Sie beruft sich hierzu auf die von einigen Gerichten vertretene Auffassung zur Unzulässigkeit einer einstweiligen Verfügung bei der sog .Doppelvermietung (insbesondere OLG Frankfurt NJW-RR 97, 77; OLG Hamm NJW-RR 2004, 521).
  • OLG Frankfurt, 28.08.1996 - 17 W 22/96

    Keine einstweilige Verfügung zugunsten eines Mieters bei Doppelvermietung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.10.2006 - 5 U 112/06
    Sie beruft sich hierzu auf die von einigen Gerichten vertretene Auffassung zur Unzulässigkeit einer einstweiligen Verfügung bei der sog .Doppelvermietung (insbesondere OLG Frankfurt NJW-RR 97, 77; OLG Hamm NJW-RR 2004, 521).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2015 - U (Kart) 9/15

    Außervollzugsetzung des Verbots der Teilnahme an Bridge-Turnieren aus …

    Ob der Erlass einer Leistungsverfügung zur Verhinderung einer ansonsten drohenden Rufschädigung in Betracht kommt (so wohl OLG Hamburg, Urteil v. 11.10.2006 - 5 U 112/06, GRUR-RR 2007, 181 [185], Rz. 70 bei juris), kann vorliegend auf sich beruhen.
  • LG Berlin, 29.03.2011 - 16 O 270/10

    Klage des Bulgarischen Schachverbandes wegen der Übertragung eines …

    Insbesondere schützt § 81 UrhG nur den Veranstalter von Darbietungen ausübender Künstler, die Vorschrift ist auf Sportveranstaltungen weder direkt noch analog anwendbar (BGH GRUR 90, 702, 705 -Sportübertragungen; OLG Hamburg ZUM-RD 07, 238, 242;… Dreier/Schulze, UrhG , 3. Aufl., § 81 Rdn 3).
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