Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 08.06.1988 - 5 U 117/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1989, 577
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.07.1991 - IV ZR 155/90
Bedingungsgemäße Beweiserleichterungen der Versicherungsvertragsparteien in der …
Danach kommt es nicht mehr darauf an, daß das Berufungsgericht die Senatsrechtsprechung zu den bedingungsgemäßen Beweiserleichterungen, die beide Parteien des Versicherungsvertrages in der Einbruchsdiebstahlsversicherung haben (vgl. die vom Landgericht zitierte Entscheidung BGHZ 79, 54, 59, weiter z.B. Senatsurteile vom 05.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29, vom 10.06.1987 - IVa ZR 49/86 - VersR 1987, 861 und vom 12.04.1989 - IVa ZR 83/88 - VersR 1989, 577 [OLG Saarbrücken 08.06.1988 - 5 U 117/87]), außer acht gelassen und von einem Anscheinsbeweis ausgegangen ist, und deshalb zu Unrecht den Eintritt des Versicherungsfalles für bewiesen angesehen, jedenfalls die Erheblichkeit des Beklagtenvortrages mit einem falschen Maßstab überprüft hat. - LG Frankfurt/Main, 29.06.1993 - 14 O 161/93
Auszahlung des Rückkaufswertes und des Gewinnüberschusses aus einer …
Aus der Gesetzgebungsgeschichte ergibt sich, daß der Gesetzgeber durch § 2 Sätze 4 bis 6 BetrAVG für den Fall des Eintritts des Arbeitnehmers in das Versicherungsvertragsverhältnisses die einheitliche Zielsetzung verfolgte, sicherzustellen, daß dem Arbeitnehmer die betrieblichen Versorgungsleistungen bei Eintritt des Versorgungsfalles tatsächlich auch zufließen (vgl. Bundestags-Drucksache 7/2843, S. 7;… Ahrend/Förster, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 4. Aufl. 1991, § 2 Anm. 4.4;… Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung , 1976, § 2 Rn. 57 ff; OLG Saarbrücken VersR 1989, 577, 578 [OLG Saarbrücken 08.06.1988 - 5 U 117/87] ;… Höhne in Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Weinert, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, 2. Aufl. 1982, § 2 Rn. 256, 262;… Höfer/Abt, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, 2. Aufl. 1982, § 2 Rn. 103, 107).
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