Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 30.04.1980 - 5 U 130/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1980, 911
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79
Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz
Wie der Senat schon in einem früheren Urteil dargelegt hat und nach dem seit 1. Januar 1981 geltenden Recht nicht anders zu beurteilen ist (vgl. § 32 a Abs. 3 GmbHG), kann hierunter auch die Bürgschaft eines Gesellschafters fallen, wenn sie nichts weiter als ein Weg ist, der notleidenden Gesellschaft unter Vermeidung einer sonst gebotenen Kapitalerhöhung neue Mittel zuzuführen; das ist der Fall, wenn bei Übernahme der Bürgschaft die Voraussetzungen vorliegen, unter denen ein Gesellschafterdarlehen als Kapitalersatz zu betrachten ist (BGHZ 67, 171, 182; vgl. auch OLG Hamburg, Urt. v. 30.4.80 - 5 U 130/79, ZiP 1980, 911). - OLG Hamburg, 04.04.1984 - 11 W 21/84
Beschwerde gegen die Ablehnungs eines Antrags auf Prozesskostenhilfe; …
Dies läuft insbesondere auf die Frage zu, ob die Gemeinschuldnerin für die ihr gegebenen Kredite aus ihrem eigenen Aktivvermögen benötigte Sicherheiten noch hätte geben können oder ob die Kredite für sie nur zu erlangen waren, wenn die Kommanditistinnen durch Gewährung von Sicherheiten aus ihrem Privatvermögen der Gesellschaft zu Hilfe kamen, d.h. wenn die Notwendigkeit der Grundschuldeinräumungen auf einer ansonsten gegebenen mangelnden Kreditfähigkeit der Gemeinschuldnerin einschließlich ihrer Komplementärin beruhte (vgl. auch Hans, OLG Hamburg, 5, Zivilsenat, ZIP 1980, 911).
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