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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.03.1996 - 5 U 142/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10388
OLG Köln, 20.03.1996 - 5 U 142/95 (https://dejure.org/1996,10388)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.03.1996 - 5 U 142/95 (https://dejure.org/1996,10388)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. März 1996 - 5 U 142/95 (https://dejure.org/1996,10388)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freiwillige Gesundheitsschädigung; Amputation; Daumen; Fleischhacken; Nachweis; Restzweifel; Hausfrau; Ungewöhnlich viele Unfallversicherungen; Erhebliche Versicherungsleistungen; Gliedertaxe; Probierschnitte

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1530
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 13.01.2011 - 7 U 42/10

    Private Unfallversicherung: Beweis der Freiwilligkeit eines Unfalls durch den …

    Noch beziehen sich die Ausführungen des Sachverständigen auf die dem Unfall vorangegangenen - rational gesteuerten - Handlungen des Klägers, über die etwa das OLG Köln schon wiederholt zu entscheiden hatte (Urteil vom 26.02.2003, Az. 5 U 178/99 = VersR 2004, 1042 sowie Urteil vom 20.03.1996, Az. 5 U 142/95 = VersR 1996, 1530).

    Ähnlich urteilten auch das OLG Köln bei einer Klägerin, die als Hausfrau drei Unfallversicherungen mit Invaliditätsentschädigungsleistungen von insgesamt 900.000 DEM abgeschlossen hatte (Urteil vom 20.03.1996, Az. 5 U 142/95), und das OLG Düsseldorf bei einem Kläger, der drei Unfallversicherungen mit Versicherungssummen von insgesamt über 700.000 DEM abgeschlossen hatte (Urteil vom 09.06.1998, Aktenzeichen 4 U 141/97 = VersR 2000, 1227).

    Denn als solche sind meist solche Fälle beurteilt worden, in denen lediglich einzelne Finger und oft nur Teile von Gliedmaßen amputiert wurden [Daumen (BGH. Urteil vom 17.04.1991, Az. VI ZR 61/90 = ZfS 1991, 354); Daumen und Zeigefinger (OLG Celle, Urteil vom 17.06.1993, Az. 8 U 89/91 = NJW-RR 1994, 113); Daumen (OLG Köln, Urteil vom 20.03.1996, Az. 5 U 142/95 = VersR 1996, 1530); Zeigefinger (OLG Köln, Urteil vom 26.02.2003, Az. 5 U 178/99 = VersR 2004, 1042); Zeigefinger (BGH, Urteil vom 15.06.1994, Az. IV ZR 126/93 = VersR 1994, 1054); vgl. zusammenfassend auch Tomaschewski, Verletzungsmerkmale nach freiwilliger und unfreiwilliger Zufügung von Hand- und Fingerverletzungen, S. 56 ff.).

  • OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 178/99

    Indizienbeweis für freiwillige Abtrennung eines Fingers

    Hierfür genügt, da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (BGH, NJW 1993, 935) bzw. ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 567, OLG Köln, VersR 1996, 1530).
  • OLG Köln, 04.02.2004 - 5 U 12/02

    Anspruch aus einer Gruppenunfallversicherung mit einer Invaliditätssumme von …

    Dafür genügt, da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht vollkommen auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (BGH, NJW 1993, 935) bzw. ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 567, OLG Köln, VersR 1996, 1530).
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