Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - I-5 U 144/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 635
Pflichten eines Architekten bei Erstellung von Nutzungsänderungsplänen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Architekten des Mieters eines Fitnessstudios wegen eines möglicherweise fehlerhaften Brandschutzgutachtens eines Brandschutzsachverständigen auf Schadensersatz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Brandschutz und Architektenhaftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)
Brandschutzvorsorge nach Besucherzahl - Schadensersatzforderung an den Architekten
- feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)
Brandvorsorge bei Umplanung eines Gebäudes
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Architektenhaftung für Fehler eines Sonderfachmanns; Nutzungsänderungsantrag; Fehlerhaftes Brandschutzgutachten; Nichtberücksichtigung der Besucherangaben des Bauherrn; Ansatz der möglichen Besucherzahl; Kostenträchtige Auflagen der Bauaufsichtsbehörde
Besprechungen u.ä. (2)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Architekt schuldet kritische Überprüfung von Sonderfachmann!
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Brandschutz: Abgrenzung zwischen Objektplaner und Sonderfachmann (IBR 2004, 629)
Papierfundstellen
- NZBau 2006, 187
- BauR 2004, 1834 (Ls.)
- BauR 2004, 1994 (Ls.)
- BauR 2005, 423
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 04.01.2012 - 14 U 126/11
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen fehlerhaft erbrachter …
Der Mangel beruht auf der fehlerhaften - weil gegen die Brandschutzvorschriften verstoßenden - Planung der Beklagten zu 1. Planungsfehler beim Brandschutz eines Gebäudes sind Architektenfehler, weil dies in den Verantwortungsbereich der Planungen des Architekten fällt (BGH, BauR 1994, 367; OLG Düsseldorf, BauR 2005, 423 f.). - OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 21 U 117/06
Anspruch auf Schadensersatz, hilfsweise Vorschuss wegen anscheinend mangelhafter …
So kann ein gravierender Mangel an besonders gewichtigen Werken ebenso den Schluss auf eine mangelhafte Organisation von Überwachung und Überprüfung zulassen, wie ein besonders augenfälliger Mangel an weniger wichtigen Bauteilen (vgl. dazu BGH BauR 1992, 500, 501; BGH BauR 2005, 550 ff.; OLG Düsseldorf BauR 2005, 423; OLG Hamm NJW-RR 1999, 171 ff.;… siehe noch: Ingenstau/Korbion/Wirth, § 13 Nr. 4 VOB/B (16.A.) Rdnr. 147 ff., 149; Kniffka ZfBR 1993, 255, 257 f.; Knoche, BrBp 2005, 431, 436 ;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, Rdnr. 2335).In der Entscheidung OLG Düsseldorf BauR 2005, 423 f. geht es um die Haftung eines Architekten wegen der Prüfung eines von dritter Seite aufgestellten Brandschutzkonzepts und einer darin ggfls.
- KG, 14.09.2010 - 21 U 108/09
Großformatiges Mauerwerk: Haftung wegen Rissneigung!
Ist der geschuldete Erfolg gefährdet und konnte dies der Architekt erkennen, muss er seinen Auftraggeber nachhaltig darauf hinweisen (OLG Düsseldorf, BauR 2005, 423).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 144/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- aufrecht.de
Werkcharakter nicht bei einzelnen Passagen
- Kanzlei Prof. Schweizer
Urheberrechtsschutzfähigkeit einzelner Textpassagen eines wissenschaftlichen Werks
- rechtsportal.de
UrhG § 2 Abs. 1; UrhG § 24; UrhG § 51; UrhG § 63
Zur Urheberrechtsschutzfähigkeit des Gedankengutes einzelner Textpassagen eines wissenschaftlichen Werkes - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Urheberrechtsschutzfähigkeit einzelner Textpassagen eines wissenschaftlichen Werkes; Urheberrechtsschutz bei eigenständiger sprachlich-schöpferischer Gestaltung eigener Passagen in einem Werk; Urheberrechtliche Zitierpflicht für eineÜbernahme der Gedankenführung fremder ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.08.2002 - 308 O 71/01
- OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 144/03
Papierfundstellen
- GRUR 2005, 152 (Ls.)
- GRUR-RR 2004, 285
- ZUM 2004, 767
- afp 2004, 445
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78
Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen …
Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 144/03
Denn ein Werk(teil) geringerer Eigenart geht eher in dem nachgeschaffenen Werk auf als ein Werk besonderer Eigenprägung (BGH GRUR 81, 267, 269 - Dirlada).Dabei wird die erforderliche vergleichende Beurteilung in aller Regel erst durch die Prüfung ermöglicht, durch welche objektiven Merkmale die eigenschöpferische Eigentümlichkeit des Werk(teils) bestimmt wird (BGH GRUR 81, 267, 269 - Dirlada).
- BGH, 23.06.1961 - I ZR 105/59
Fernsprechbuch
Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 144/03
Dabei braucht sich die besondere Eigenart des Werkes als Ganzes in diesem Teil nicht zu offenbaren (BGH GRUR 61, 631, 633 - Fernsprechbuch).Fehlt einem Werkteil bereits die eigenpersönliche Prägung, so ist seine Entlehnung nach urheberrechtlichen Grundsätzen zulässig (BGH GRUR 61, 631, 633 - Fernsprechbuch).
- BGH, 10.12.1987 - I ZR 198/85
"Vorentwurf II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Grundrisses für ein …
Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 144/03
Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass die Schutzfähigkeit eines Werkteils voraussetzt, dass sich dieser selbst als persönliche geistige Schöpfung darstellt (BGH GRUR 90, 218, 219 - Verschenktexte; BGH GRUR 89, 416 - Bauaußenkante; BGH GRUR 88, 533, 534 - Vorentwurf II).
- BGH, 19.01.1989 - I ZR 6/87
"Bauaußenkante"; Urheberrechtsschutzfähigkeit einer als Rundbogen gestalteten …
Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 144/03
Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass die Schutzfähigkeit eines Werkteils voraussetzt, dass sich dieser selbst als persönliche geistige Schöpfung darstellt (BGH GRUR 90, 218, 219 - Verschenktexte; BGH GRUR 89, 416 - Bauaußenkante; BGH GRUR 88, 533, 534 - Vorentwurf II). - BGH, 15.06.1988 - I ZR 211/86
"Verschenktexte"; Titelschutz für den Untertitel einer Druckschrift; Begriff der …
Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 144/03
Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass die Schutzfähigkeit eines Werkteils voraussetzt, dass sich dieser selbst als persönliche geistige Schöpfung darstellt (BGH GRUR 90, 218, 219 - Verschenktexte; BGH GRUR 89, 416 - Bauaußenkante; BGH GRUR 88, 533, 534 - Vorentwurf II). - BGH, 12.07.1990 - I ZR 16/89
Themenkatalog
Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 144/03
Deshalb kommt bei wissenschaftlichen Werken eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit nur für die Art der Darstellung in Betracht, nur insoweit kann die schöpferische Eigenheit die Individualität des Werks prägen (…Fromm-Nordemann-Vinck, UrhR, § 2 Rdn. 20), das wissenschaftliche Forschungsergebnis ist als solches urheberrechtlich nicht schutzfähig (BGH GRUR 91, 130 - Themenkatalog;… Fromm-Nordemann-Vinck, a.a.O., Rdn. 22). - OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 192/00
Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von wissenschaftlichen Werken und deren Teilen …
Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 144/03
Die Entscheidung steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (vgl. Urteil vom 22.05.03 (3 U 192/00) - Opus Dei).
- VG Schwerin, 29.04.2021 - 1 A 1343/19
Beweissicherungsgutachten über ein Objekt als Datum; Anspruch auf Herausgabe …
Geschützt sind hier nur die Formulierungen, soweit sie Ausdruck einer individuellen Schöpfung sind (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 1980 - I ZR 106/78; GRUR 1981, 352; OLG Hamburg, Urteil vom 31. März 2004 - 5 U 144/03, GRUR-RR 2004, 285). - OLG Hamburg, 26.04.2010 - 5 U 160/08
So lange du wild bist - Urheberrecht: Schutzfähigkeit eines Refrains eines …
Der Senat hat hierzu in der Entscheidung "Markentechnik" (Senat GRUR-RR 2004, 285, 286 - Markentechnik) u. a. ausgeführt:. - LG Berlin, 03.07.2012 - 16 O 309/11
Kfz-Gutachten unterliegt nicht dem Urheberschutz
Geschützt sind hier nur die Formulierungen, soweit sie Ausdruck einer individuellen Schöpfung sind (BGH GRUR 1981, 352, 355 - Staatsexamensarbeit; vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 285 - Markentechnik). - VG Berlin, 22.10.2008 - 2 A 29.08
Anspruch auf Informationszugang und Urheberschutz
Rn. 28 Bei der Beurteilung eines wissenschaftlichen Werkes, wie es hier in Rede steht, ist allerdings zu beachten, dass die wissenschaftliche Lehre, ihr Sprachgebrauch und die Ergebnisse, zu denen sie gelangt, urheberrechtlich frei und jedermann zugänglich sind (BGHZ 39, 306 ; 94, 276 ; BGH, Urteile vom 27. Februar 1981 - I ZR 20/79 - MDR 1981, 822 - und 12. Juli 1990 - I ZR 16/89 - NJW-RR 1990, 1513 ; anschaulich OLG Hamburg, Urteil vom 31. März 2004 - 5 U 144/03 - juris Rn 25); ihrer Darstellung und Gestaltung fehlt, soweit diese aus wissenschaftlichen Gründen in der gebotenen Form notwendig und durch die Verwendung der im fraglichen technischen Bereich üblichen Ausdrucksweise üblich sind, die erforderliche eigenschöpferische Prägung (BGHZ 94, 276 ).
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